BMF bekräftigt Ablauf der Schonfrist für elektr. Kassen am 30.09.2020
In einem sehr ungewöhnlichen Schritt hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit einem gesonderten Schreiben nochmals bekräftigt bzw. klar gestellt, dass die Schonfrist für die Umrüstung von elektronischen Kassen(systemen) am 30.09.2020 abläuft und nicht verlängert wird. Weiter hat das BMF darauf hingewiesen, dass Ausnahmen hiervon nur im Einzelfall, nur auf Antrag und nicht dauerhaft gewährt werden dürfen; insbesondere weist das BMF darauf hin, dass die Bundesländer darüber hinausgehende, abweichende Regelungen nur in Abstimmung mit dem BMF beschließen dürfen. Dies zielt ganz klar auf die Erlasse der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern u.a. , welche eigenständig die Schonfrist (bis März 2021) ausgedehnt haben. Nach Ansicht des BMF dürften die Erlasse mangels Zustimmung des BMF also unwirksam sein.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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zusammengestellt.
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