DSGVO und Finanzamt - eine aktuelle Analyse
Die DSGVO gilt im privaten wie auch im öffentlichen Bereich---soweit die Theorie. Wie der Teufel das Weihwasser scheut jedoch die Finanzverwaltung, den Auskunftsanspruch des Steuerbürgers nach Art. 15 DSGVO zu erfüllen. Diesem bleibt daher oftmals nur der Gang zu den Finanzgericht, aber auch diese tun sich mit dem neuen Institut des Auskunftsanspruchs äußerst schwer: Ein aktuelles Beispiel sind Entscheidungen des Finanzgerichts München, warum dem Steuerbürger angeblich kein Auskunftsanspruch zusteht. Wir haben diese Entscheidungen kritisch analysiert und zeigen die Fehler in der Argumentation des Gerichts auf: Hier den Beitrag zum Thema von Dr. Sebastian Korts lesenSteuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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