Cum/Ex-Strafurteil

Das Landgericht Bonn hat am 18.03.2020 das erste Strafurteil in einem Cum/Ex-Verfahren gefällt: Nach Ansicht des Gerichts sind Cum/Ex-Geschäfte strafbar! Trotz ihrer vorsätzlichen Beteiligung an solchen Geschäften und dem Schaden in Millionenhöhe erhielten die beiden Angeklagten jeweils Bewährungsstrafen plus einer Strafzahlung in Höhe von 14 Millionen Euro. Zusätzlich wurde gegenüber der Privatbank M.M. Warburg vom Gericht angeordnet, dass diese 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen muss. Das Gericht berücksichtigte bei dem relativ milden Strafmaß, dass die Angeklagten im vollem Umfang geständig waren und gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht „minutiös“ die Hintermänner und Abläufe der Transaktionen geschildert hatten. Ihre Aussagen dürften die Grundlage für eine Vielzahl von weiteren Verfahren (und Verurteilungen) sein. Zumindest in der Vergangenheit hatten die Justizminister verkündet, dass jedes Cum/Ex-Verfahren öffentlich vor Gericht verhandelt werden wird und es keine „Deals“ geben wird – ob dies angesichts der Corona-Krise so bleibt, wird man abwarten müssen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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