Cum/Ex - 5 Jahre mehr Zeit für Gerichte

Einstimmung und ohne Änderung haben Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Zweiten-Corona-Steuerhilfegesetzes die Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist für Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung beschlossen. Dies betrifft in der Regel alle Fällen in denen der Steuerschaden durch eine Tat über EUR 50.000,-- liegt, somit in der Regel auch die sogenannten Cum/Ex-Fälle. In den Cum/Ex-Fällen wurde aufgrund der sehr langwierigen Ermittlungen die für Gerichtsverhandlungen noch verbleibende Zeit knapp. Nunmehr beträgt die absolute Verjährungsfrist 25 Jahre und damit können jedenfalls Cum/Ex-Fälle aus den Jahren ab 2000 noch bis 2025 verhandelt werden. Ebenfalls wurde eine Änderung der Vermögensabschöpfung beschlossen, diese ist nun auch für verjährten Steueransprüche möglich (jedoch nicht rückwirkend).

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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