BFH: Außenprüfung bei Verdacht auf Steuerhinterziehung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Ansicht bekräftigt, dass eine Außenprüfung (=Betriebsprüfung) angeordnet werden darf, auch wenn aufgrund einer anonymen Anzeige der vage Verdacht einer Steuerhinterziehung vorliegt. Die Betriebsprüfung muss auch nicht den Steuerpflichtigen sofort bzw. zu Beginn der Außenprüfung darüber belehren, dass der Verdacht einer Steuerhinterziehung bestehe. Jedenfalls mache ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht die Anordnung der Betriebsprüfung nicht rechtswidrig, sondern könne -je nach konkretem Einzelfall- zu einer strafrechtlichen Nichtverwertbarkeit der Auskünfte des Steuerpflichtigen führen.

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