Cum/Ex - CDU dringt auf längere Verjährung und Einziehung

Die Unionsfraktion im Bundestag drängt SPD-Finanzminister Scholz die Vorschriften zur Verjährung und zu den Einziehungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäfte weiter auszuweiten bzw. klarzustellen. Die Verjährung für besonderes schwere Fälle der Steuerhinterziehung, unter welche auch die millionenschweren Cum/-Ex-Geschäfte fallen, wurde bereits Mitte diesen Jahres von 20 auf 25 Jahre verlängert. "Unklarheiten" bestehen aber darüber, aus welchen Jahren noch Gewinne/Erträge aus Cum/-Ex-Geschäften eingezogen werden können.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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