NEU: Schwarzarbeit verjährt nach 5 Jahren und nicht nach 35 Jahre
Mit einem Beschluss vom 01.09.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) endgültig seine Rechtsauffassung aufgegeben, dass Straftaten nach § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) erst nach 35 Jahre strafrechtlich verjähren. Nach der neuen Rechtsansicht tritt Verjährung ganz regulär 5 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Beitragsmonats ein. Nach der vorherigen Rechtssaufassung begann die strafrechtliche Verjährungszeit erst nachdem die sozialversicherungsrechtliche Verjährung abgelaufen war, diese beträgt jedoch 30 Jahre. Diese seit Jahrzehnten vertretene Ansicht führt zu einer strafrechtlichen Verjährung von 35 Jahre und mehr. Dies wurde in den letzten Jahren immer mehr kritisiert, da solche Verjährungsfristen im Bereich der Schwerstkriminalität zu suchen sind und nicht im Bereich der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen - letztendlich war die Kritik erfolgreich. Es bleibt allerdings bei der sozialrechtlichen Verjährung von 30 Jahren.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten
- Hin-und-Her: BFH hält Säumniszuschläge für verfassungsgemäß