Bundesverfassungsgericht erlaubt Vermögensabschöpfung - bis zu 30 Jahre zurück!
Ein Paukenschlag vom Bundesverfassungsgericht: Das Gericht hat eine Gesetzesänderung für rechtmäßig erklärt, welche das "neue" Instrument der Vermögensabschöpfung auch für vor dem 01.07.2017 verjährte Straftaten anwendbar erklärt. Im vorliegenden Fall wurden die Angeklagten vom Strafgericht freigesprochen, weil die Taten bereits verjährt waren, trotzdem erklärte das Strafgericht eine (selbständige) Vermögensabschöpfung über 10 Mio. EUR für zulässig. Die Frage wurde von den nachfolgenden Gericht unterschiedlich beurteilt und wurde schlussendlich dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Es sollte prüfen, ob die Neuregelung gegen das Rückwirkungsverbot verstößt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies aus unterschiedlichen Gründen verneint. Die Entscheidung kann als ein großer "Sieg" für die Strafverfolgungsbehörden gelten, denn nunmehr können theoretisch noch eine Vielzahl von Vermögensabschöpfungen für Taten bis zu 30 Jahre(!) zurück vorgenommen werden - natürlich nur, soweit auch die weiteren Voraussetzungen für eine Vermögensabschöpfung vorliegen. Betroffene sollte sich also umfassende beraten lassen, ob alle Voraussetzungen einer Vermögensabschöpfung vorliegen. Anzumerken ist noch, dass von der Vermögensabschöpfung nicht nur der Täter, sondern auch Drittbegünstigte betroffen sind.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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