Schlampigkeit? Steuerhinterziehung!
In zweiter Instanz hat kürzlich das Landegericht Osnabrück eine Verurteilung eines Arztes wegen Steuerhinterziehung bestätigt. Der Arzt hatte seinem Steuerberater die Steuerunterlagen verspätet und unvollständig übergeben. Daher hatte der Steuerberater nur einen Teil der Einkünfte des Arztes angegeben, ein erheblicher Teil der Einkünfte fehlte. Nach der Aufdeckung dieses Fehlers wurde der Arzt wegen Steuerhinterziehung vom Amtsgericht verurteilt. Das Landgericht bestätigte die Verurteilung: Der Arzt sei verpflichtet, seinem Steuerberater die Steuerunterlagen vollständig zu ergeben, damit dieser sämtliche Einkünfte erfassen können. Die "Ausrede", dass der Arzt "unordentlich" sei und oftmals Unterlagen vergesse oder "verschlampe" sei keine stichhaltige Entschuldigung---vielmehr unterstellte das Gericht, dass es dem Arzt letztendlich egal gewesen sei, ob seine Steuererklärung richtig oder falsch erstellt werde. Eine solche Einstellung sei jedoch noch als vorsätzlich zu werten und daher strafbar.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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