Cum-Ex: Kuscheljustiz war gestern
In dem Komplex um Cum-Ex-Geschäfte legen die deutschen Gericht die Glacehandschuhe wohl nun endgültig ab: *Vor ein paar Tage wurde bekannt, dass das OLG Frankfurt nochmals seine (strittige) Ansicht bekräftigt hat, dass im Cum-Ex-Komplex nicht "nur" ein (besonders schwerer) Fall der Steuerhinterziehung vorliegen, sondern auch ein gewerbsmäßiger Bandenbetrug. Bei letzterem handelt sich um ein Verbrechen im Sinne des StGB, bei Steuerhinterziehung nur um ein "Vergehen". Dies hat nicht nur Folgen für den Fall einer Verurteilung der jeweiligen Beschuldigten, sondern eröffnet der Staatsanwaltschaft auch neue Ermittlungsmethoden (z.B. Telefonüberwachung). Ferner liefert die Schweiz zwar nicht bei Steuerhinterziehung, wohl aber bei gewerbsmäßigem Bandenbetrug aus. *Der nächste Paukenschlag erfolgt vor ein paar Tage mit der Verurteilung eines Hamburger Bankangestellten zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe durch das Landgericht Bonn. Auch wenn die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, dürfte nun jedem Beteiligten an Cum-Ex-Geschäften klar sein, dass in diesen Verfahren höchste Vorsicht geboten ist und nur durch Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht eine versierte Beratung und Vertretung in diesen komplexen Fällen möglich ist.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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zusammengestellt.
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