Finanzminister kauft Daten-CD aus Dubai

Erstmals hat nun auch das Bundesfinanzministerium eine sogenannte Daten-CD mit Informationen über Bankkonten/Vermögen gekauft. Es handelt sich um Daten aus dem Emirat Dubai. Die bisherigen Ankäufe von Daten-CD oder Banken-CD wurden von Landesfinanzministerien, z.B. NRW, getätigt und betrafen die Finanzplätze Luxemburg, Liechtenstein oder Schweiz. Auf der Daten-CD sollen sich Angaben zu ca. 1 Mio Personen und Firmen befinden! Bei ca. 10.000 soll es sich um deutsche Steuerpflichtige handeln. Am 16.06.2021 teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass die Daten nunmehr den Landesfinanzministerien zur Verfügung gestellt worden sein, damit diese die Daten auf mögliche Steuerhinterziehungsgestaltungen prüfen können. Ausdrücklich weisen wir an dieser Stelle mögliche Betroffene auf die Möglichkeit der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 370 AO hin. Diese sollte jedoch nicht eigenständig abgegeben werden, sondern immer nach einer Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht. Unsere Kanzlei hat eine umfangreiche Erfahrung in der Beratung und Durchführung von strafbefreienden Selbstanzeigen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist jedoch nur solange möglich, wie die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, deshalb ist in den meisten Fällen Eile geboten.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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