Grundsatzurteil: BGH bestätigt Cum-Ex-Strafbarkeit und Vermögensabschöpfung
Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Strafgericht in der Deutschland hat in einem Grundsatzurteil die Strafbarkeit von Cum-Ex-Fällen bestätigt und ferner auch die Abschöpfung der entstandenen (Steuer)Schäden in Millionenhöhe gebilligt. Der BGH hat keine Zweifel, dass die Cum-Ex-Gestaltungen bereits 2007 steuerliche nicht (mehr) zulässig waren und dass die Angeklagten trotzdem ganz bewußt (vorsätzlich) die mehrfache Erstattung der nur einmal abgeführten Kapitalertragsteuer beabsichtigten. Nach dieser Grundsatzentscheidung dürfte es nun zu noch mehr Anklagen gegen Beteiligte an solchen Steuergestaltungen kommen, verbunden mit der Gefahr die (angeblichen) Steuerschäden in Millionenhöhe zurückzahlen zu müssen. Das Landgericht Bonn hat bereits bestätigt, dass es bis zu 10 neue Wirtschaftsstrafkammern einrichten wird, nur um die Cum-Ex-Strafverfahren abzuarbeiten. Es sollen noch über tausend Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften geführt werden. Zum Teil wohnen die Verdächtigen jedoch im Ausland, jedoch wird Deutschland in diesen Fällen internationale Haftbefehle beantragen. Erst kürzlich hatte der Bundestag die Verjährungsfristen und die Vorschriften für die Vermögensabschöpfung erheblich ausgeweitet, insbesondere um der Verjährung von Cum-Ex-Fällen aus den letzten 10 bis 15 vorzubeugen. Der BGH hält diese Gesetzesänderung ebenfalls für rechtmäßig. FÜR BETROFFENE: Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass eine erfolgreiche Verteidigung in diesen Fällen weiterhin möglich ist, hierzu bedarf es jedoch einer frühzeitigen Beratung durch Fachanwälte für Steuerrecht.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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