Neuer Cum-Ex-Prozess in Bonn - Einziehung von Vermögenswerten
Vor dem Landgericht Bonn hat diese Woche ein weiterer Strafprozess zu Cum-Ex-Geschäften begonnen. Angeklagt ist ein Manager einer Gesellschaft aus dem Konzern der Warburg-Bank. Die Schadenssumme soll sich auf ca. EUR 150 Millionen belaufen. Neben der strafrechtlichen Komponente steht bei Strafverfahren immer stärker auch die Frage nach der sogenannten "Vermögensabschöpfung" im Raum. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften aus diesem Bereich im Jahr 2017 deutlich verschärft bzw. die Vermögensabschöpfung erleichtert. Kürzlich wurden ferner die Vorschriften über die Verjährung ausgeweitet. Die noch bestehenden Zweifelsfragen zu den neuen Vorschriften werden nun nach und nach vom Bundesgerichtshof (BGH) geklärt: Bereits im ersten Urteil des BGH zum ersten Cum-Ex-Urteil des Landgericht Bonn hat der BGH die Vermögensabschöpfung gegenüber der Warburg für Rechtens befunden. In einem kürzlich ergangenen Urteil des BGH zu Waffenverkäufen ins Ausland hat der BGH weitere Zweifelsfragen geklärt und zum Beispiel weitere Fragen im Zusammenhang mit der Verjährung und der Berechnung des erlangten Vermögens präzisiert. Die Urteile zeigen, dass für die Verteidigung in derartigen Strafverfahren in erster Linie Fachanwälte für Steuerrecht mit Erfahrung als Strafverteidiger in Frage kommen. In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir seit mehr als 20 Jahren Mandanten in Steuer- und Steuerstrafverfahren.Steuerrecht "aus dem Leben"
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