Cum-Ex-Skandal: Teilgeständnis von Hanno Berger

In dem Strafprozess gegen den Hauptbeschuldigten der sogenannten Cum-Ex-Gestaltungen zeichnet sich eine Wende ab: Am vergangenen Prozesstag vor dem Landgericht Bonn hat Herr Berger eingeräumt, dass ihm ab 2009 ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bekannt war, welches Cum-Ex-Gestaltungen als nicht gesetzeskonform bezeichnet hatte. Herr Berger räumte ein, dass ihn dieses Schreiben hätte veranlassen müssen, die Rechtmäßigkeit seiner Steuergestaltungen zu überdenken/erneut zu überprüfen - stattdessen habe er jedoch weiter auf vermeintliche Lücken und Formalia vertraut, obwohl er es besser hätte wissen müssen. In strafrechtlicher Hinsicht hat Herr Berger damit zugestanden, dass er sogenannten "bedingten Vorsatz" hatte. Dies stellt eine Unterform des Vorsatzes dar. Dieses "Geständnis" stellt eine deutliche Abkehr der bisherigen Verteidigungsstrategie von Herrn Berger dar. Dieser hatte bis zuletzt auf der Rechtmäßigkeit seiner Steuermodelle beharrt. Für die Zeit VOR 2009 bleibt Herr Berger wohl auch bei dieser Ansicht. Es bleibt abzuwarten, ob Herr Berger noch weitere Zugeständnisse machen wird. Das Landgericht in Bonn hat bereits angekündigt, dass Geständnisse (und Wiedergutmachungszahlungen) sich ganz erheblich zu Gunsten des Angeklagten auswirken. Für alle anderen Verdächtigen in diesem Komplex ist das "einknicken" von Herrn Berger natürlich ein extrem schlechtes Zeichen. Nur mit der richtigen Verteidigungsstrategie wird hier noch etwas zu retten sein. Als Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrechtsverteidiger verfügen wir über eine große Expertise im Bereich der Strafverteidigung.

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