Cum-Ex-Skandal: Teilgeständnis von Hanno Berger
In dem Strafprozess gegen den Hauptbeschuldigten der sogenannten Cum-Ex-Gestaltungen zeichnet sich eine Wende ab: Am vergangenen Prozesstag vor dem Landgericht Bonn hat Herr Berger eingeräumt, dass ihm ab 2009 ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bekannt war, welches Cum-Ex-Gestaltungen als nicht gesetzeskonform bezeichnet hatte. Herr Berger räumte ein, dass ihn dieses Schreiben hätte veranlassen müssen, die Rechtmäßigkeit seiner Steuergestaltungen zu überdenken/erneut zu überprüfen - stattdessen habe er jedoch weiter auf vermeintliche Lücken und Formalia vertraut, obwohl er es besser hätte wissen müssen. In strafrechtlicher Hinsicht hat Herr Berger damit zugestanden, dass er sogenannten "bedingten Vorsatz" hatte. Dies stellt eine Unterform des Vorsatzes dar. Dieses "Geständnis" stellt eine deutliche Abkehr der bisherigen Verteidigungsstrategie von Herrn Berger dar. Dieser hatte bis zuletzt auf der Rechtmäßigkeit seiner Steuermodelle beharrt. Für die Zeit VOR 2009 bleibt Herr Berger wohl auch bei dieser Ansicht. Es bleibt abzuwarten, ob Herr Berger noch weitere Zugeständnisse machen wird. Das Landgericht in Bonn hat bereits angekündigt, dass Geständnisse (und Wiedergutmachungszahlungen) sich ganz erheblich zu Gunsten des Angeklagten auswirken. Für alle anderen Verdächtigen in diesem Komplex ist das "einknicken" von Herrn Berger natürlich ein extrem schlechtes Zeichen. Nur mit der richtigen Verteidigungsstrategie wird hier noch etwas zu retten sein. Als Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrechtsverteidiger verfügen wir über eine große Expertise im Bereich der Strafverteidigung.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme