Cum-Ex: Bewährungsstrafe für Kronzeugen?

Im Strafprozess gegen 4 ehemalige Mitarbeiter der insolventen Maple Bank wegen Cum-Ex-Geschäften werden derzeit die Schlussplädoyers der Verteidigung gehalten. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Plädoyers bereits im September gehalten. Während sich für 3 der Angeklagten erhebliche Haftstrafen und "Geldzahlungen" abzeichnen, scheint für einen Angeklagten eine Bewährungsstrafe möglich: Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft (und Verteidigung) von Beginn des Ermittlungsverfahrens (in 2017) umfangreich ausgesagt und mit den Behörden zusammengearbeitet haben. Hierdurch soll er den Ermittlungsbehörden wertvolle Hinweise und Einblicke in die Cum-Ex-Transaktionen gewährt haben. Auch während des Gerichtsprozesses hat der Angeklagte seine Linie beibehalten und umfangreich ausgesagt. Obwohl der Steuerschaden fast EUR 390 Millionen betragen soll und der Bundesgerichtshof ab einer Hinterziehungssumme von EUR 1 Millionen Euro zwingend von einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausgeht, soll dieser Fall eine Ausnahme darstellen. Ob ihn die "milde" Strafe aber auch vor erheblichen Geldzahlungen schützt, bleibt abzuwarten. Das Verfahren zeigt allerdings, dass sich eine sorgfältig erarbeitete Verteidigungsstrategie am Ende auszahlt.

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