Steuerfahndung: NRW schafft neue Behörde
In Nordrhein-Westfalen soll erstmalig in der Bundesrepublik ein Landeskriminalamt für Finanzsachen geschaffen werden (Landesfinanzkriminalamt, LFK). Das LFK soll für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, der Geldwäsche, der Umsatzsteuerhinterziehung etc. im gesamten Bundesland zuständig sein. Bisherige „Spezialeinheiten“ der Steuerfahndung werden nunmehr in dieser Behörde konzentriert. Der Finanzminister verspricht sich von der neuen Behörde eine bessere Spezialisierung und damit eine verbesserte Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Ob auch neue Stellen geschaffen werden, ist nicht bekannt; offensichtlich ist jedoch, dass in NRW der Verfolgungsdruck auf vermeintliche/tatsächliche Steuersünder erhöht werden soll. Wer von einem Ermittlungsverfahren betroffen ist, sollte daher entsprechend spezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht mit seiner Vertretung beauftragen.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten
- Hin-und-Her: BFH hält Säumniszuschläge für verfassungsgemäß
- Auslieferung aus der Schweiz wegen Steuerhinterziehung
- § 153 AO - Korrekturpflicht nach Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht
- MOPEG – Das neue Gesellschaftsrecht der Personengesellschaft