Sternekoch Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision von Alfons Schuhbeck gegen seine Verurteilung durch das Landgericht München abgewiesen: Das Landgericht München I hat den Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der Strafkammer entnahm der Angeklagte im Zeitraum von 2009 bis 2015 insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro in bar aus den Kassen seiner verschiedenen Restaurants. Der BGH hat nur die Nebenentscheidung des LG München zur Vermögensabschöpfung bei Alfons Schuhbeck aufgehoben, da diese Entscheidung nicht ausreichend begründet war. Die Verurteilung zur Haftstrafe bleibt hingegen. Die Entnahme von Bargeldbeträgen in der Gastronomie ist ein Klassiker der Steuerhinterziehung. Ebenso ist der Streit mit der Betriebsprüfung über die korrekte Kassenführung ein Klassiker der Betriebsprüfung. Zum Teil enden diese Betriebsprüfungen mit Schätzungen und Mehrsteuern in Höhe von mehreren zehntausend Euro. In diesen Fällen ist es immer ratsam, frühzeitig eine Fachanwalt für Steuerrecht mit der ergänzenden Vertretung und Beratung zu beauftragen. Unsere Kanzlei ist auf diesem Themengebiet seit über 25 Jahren tätig.

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