Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften stellt sich immer die Frage, ob diese für ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Wird die Sozialversicherungspflicht übersehen oder falsch beurteilt, so wird dies in der Praxis erst Jahre später (durch eine Prüfung der Sozialbehörden) bemerkt: Die Sozialbeiträge zuzüglich Zinsen/Säumniszuschläge sind in diesem Fall nachzuzahlen und gehen betragsmäßig zumeist in die Tausende. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht spielen nicht nur die Verträge und Beschlüsse der Gesellschaft, sondern auch die Eintragungen im Handelsregister und die dort hinterlegten Dokumente, insbesondere die Gesellschafterliste. Im Rahmen unserer Tätigkeit stellen wir immer wieder fest, dass diese „Dokumente“ nicht miteinander übereinstimmen. Hieraus ziehen die Sozialversicherungsbehörden ihre Vorteile. Im Vorgriff auf Sozialversicherungsprüfungen untersuchen wir die Vertrags- und Registerlage und geben Empfehlungen für die korrekte Gestaltung. Für entsprechende Fragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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zusammengestellt.
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