Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Streitfall entschieden, dass unklare Vermögensverhältnisse eines GmbH-Geschäftsführers nicht zu nachteiligen steuerlichen Folgen bei der GmbH führen: Der GmbH-Geschäftsführer hatte immer wieder hohe Bargeldbeträge an seine GmbH gezahlt, die zum Ausgleich seines negativen Gesellschafterverrechnungskonto dienen sollten. Auf eine anonyme Anzeige hin stellt die Steuerfahndung fest, dass weder der Lebensstil des Geschäftsführers noch die hohen Bargeldzahlung mit seinen bekannten Einkommensverhältnissen erklärbar waren. Die Steuerfahndung unterstellte daher, dass die Bargelder aus Schwarzumsätzen der GmbH stammten---die der Geschäftsführer jeweils an sich genommen hatte. Damit stellten die Bargelder verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an den Geschäftsführer dar. Der Geschäftsführer widersprach dieser Ansicht und verwies auf im privat gewährte Darlehen von Freunden im Ausland. Das Finanzgericht gab dem Geschäftsführer recht: Das Finanzamt trage die Beweislast für die Schwarzumsätze der GmbH, die Argumentationskette von dem Vermögensverhältnissen des Geschäftsführer auf Schwarzumsätzen zu schließen, genüge der Beweislast nicht.

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