Mitarbeiter
Sebastian Korts
Rechtsanwalt´Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht
Steuerstrafverteidiger*

* und Absolvent des Weiterbildungsstudium "Steuerstrafrecht" der Fernuniversität Hagen
"Fachanwalt für Steuerrecht" und "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" sind Titel, die von der Rechtsanwaltskammer verliehen werden, wenn jeweils sowohl das Bestehen einer theoretischen Prüfung als auch die Bearbeitung einer Vielzahl von praktischen Fällen nachgewiesen sind.
Die bestandene Prüfung eines zusätzlichen Studiums an der Fernuniversität Hagen im Bereich Steuerstrafrecht führt zu der Bezeichnung "Steuerstrafverteidiger".
MBA – Master of Business Administration ist ein zusätzlicher (internationaler) akademischer Studienabschluss, der einen konkreten steuerrechtlichen Hintergrund hatte.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Cum-Ex-Skandal: Teilgeständnis von Hanno Berger
- Steuerfahndung und Telefonüberwachung
- BGH zur Vermögensabschöpfung bei Dritten
- BGH bestätigt Cum-Ex-Verurteilung eines Bankmitarbeiters und Einziehung des Arbeitslohns
- Finanzgericht: Kein Vorsteuerabzug für Schwarzeinkäufe
- Das Aus für EU-Briefkastengesellschaften / Holdingstrukturen ab 2024?
- EuGH verweigert Vorsteuerabzug des unschuldigen Käufers im Umsatzsteuerkarussell
- DSGVO und Finanzamt - eine aktuelle Analyse
- Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Beschlagnahme von Vermögen
- Steuerhinterziehung: Urteil muss vollständig und nachvollziehbar sein
- Bundesverfassungsgericht: Auch verjährte Cum-Ex-Gewinne können eingezogen werden
- BFH bestätigt Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuer
- Grundsatzurteil des BFH: Cum-ex-Gestaltungen unzulässig
- Säumniszuschläge ab 2019 verfassungswidrig?
- Strafrecht: Encro-Chat-Daten verwertbar?