Herzlich Willkommen

 

 

Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln

Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00


KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht

Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.

Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.

 

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.

 

Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.

 


 

Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:

 

Beliebte Steuerschummeleien

Das Thema "Steuerehrlichkeit" ist aktuell in aller Munde - nur zu gerne wird die eigene Steuerehrlichkeit mit den ganz Großen verglichen. Im "Ratgeber" von n-tv wurde aktuell der Kölner Steuerrechtsexperte Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV zum Thema: "Die beliebtesten Steuerschummeleien der Deutschen" befragt.

Artikel bei n-tv lesen

"Stolpersteine bei der Unternehmensgründung in China" - Seminar am 30.10.2013 in Köln

 

Am 30. Oktober 2013, 18.30 bis 20.00 Uhr, findet in Köln eine Veranstaltung zum Thema „Stolpersteine bei der Unternehmensgründung in China“ statt. Die Veranstaltung wird von der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Dezan Shira & Associates, einem der führenden Beratungsunternehmen für ausländische Direktinvestitionen in Asien, durchgefuehrt.

 

Frau Neugebohrn, Senior Associate bei Dezan Shira, wird einige der fuer Direktinvestitionen geeigneten Gesellschaftsformen vorstellen sowie auf verschiedene Aspekte eingehen, die im Rahmen der Unternehmensgruendung zu beachten sind.

Herr Rechtsanwalt Korts wird die Unternehmensgruendung in China aus der steuerrechtlichen Perspektive betrachten und hierbei auch ueber Aspekte sprechen, die aus Sicht des Unternehmenssitzes in Deutschland wichtig sind.

 

Die Veranstaltung findet von 18.00 bis 20.30 Uhr bei der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hültzstraße 26, 50933 Köln statt.

Anmeldungen erbitten wir bis zum 28. Oktober per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

Bitte geben Sie Ihren Namen, den Namen Ihres Unternehmens sowie Ihre Funktion an.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

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Die Referenten des Abends:

 

Frau Silke Neugebohrn, LL.M.oec, arbeitet im Pekinger Büro von Dezan Shira & Associates. Sie berät Kunden bezüglich Unternehmensgründungen und anderen rechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit ihren Investitionen in China. Einer ihrer Schwerpunkte ist die Betreuung deutschsprachiger Kunden in China.  Vor ihrem Eintritt bei Dezan Shira & Associates 2012 war Frau Neugebohrn in der Rechtsabteilung eines Unternehmens der öffentlichen Hand tätig, wo sie für Verträge und Compliancethemen verantworlich war, bevor sie in das Pekinger Büro des Unternehmens als Portfolio Manager wechselte.

 

Herr Rechtsanwalt Sebastian Korts, FAStR, FAH&GR, MBA, M.I.Tax arbeitet seit vielen Jahren aus dem Kölner Büro der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit allen Niederlassungen von Dezan Shira & Associates zusammen. Die umfassende Betreuung deutschsprachiger Kunden, insbesondere auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrecht und des Internationalen Gesellschaftsrecht, wird mit der Blickrichtung auf den asiatischen Markt sowohl in Deutsch wie in Englisch gewährleistet.

Österreich und Luxemburg geben Widerstand auf: EU - grenzüberschreitende Beitreibung von Steueforderungen

Die Finanzminister der EU haben heute der geänderten Version der EU-Richtlinie betreffend die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerrückständen (Richtlinie 76/308/EWG, sog. Beitreibungsrichtlinie)zugestimmt.

Weiterlesen: Österreich und Luxemburg geben Widerstand auf: EU - grenzüberschreitende Beitreibung von...

Deutschland und Bermuda unterzeichnen Auskunftsabkommen

Deutschland und Bermuda haben ein Abkommen über den Austausch von steuerlich relevanten Informationen unterzeichnet. Das Abkommen beinhaltet auch die Möglichkeit bzw. die VerpflichtungBankinformationenanzufordern bzw. auszutauschen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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News der Arge Steuerrecht


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  • Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.

  • Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.

  • § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.

  • Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.

  • Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.