Steuerhinterzieher müssen schnell handeln: Finanzämter in NRW prüfen strafbefreiende Selbstanzeigen schärfer!

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen zeigen sich zunehmend kritisch, was die Wirksamkeit von strafbefreienden Selbstanzeigen nach dem Ankauf von "Steuer-CDs" angeht. Es sind nunmehr Fälle bekannt geworden, in denen die Finanzämter strafbefreiende Selbstanzeigen "zurückgewiesen" haben, weil die Steuerhinterziehung bereits entdeckt war und der Steuerhinterzieher die Tatendeckung kannte oder damit rechnete. Konkret soll es sich dabei um Kunden der Credit Suisse Life Bermuda Ltd. handeln, welche Versicherungsmäntel zur Verschleierung von Kapitalerträgen benutzt haben sollen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung war den Steuerhinterziehern aufgrund Berichte in den Medien spätestens ab dem 11. Juli 2012 bekannt, dass die Steuerfahndung über entsprechende Daten-CDs verfügte.

 

Es zeigt sich erneut, dass unsere Empfehlung, dass sich potentielle Betroffene schnellstmöglich von einem Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger beraten lassen sollten, berechtigt ist.

 

Hintergrund:

Eine strafbefreiende Selbstanzeige entfaltet dann keine Strafbefreiung, wenn ein sogenannter "Sperrgrund" eingetreten ist.

 

 

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Steuerabkommen mit der Schweiz vor dem Aus!

Laut Zeitungsberichten sind nunmehr doch alle SPD-regierten Bundesländer einig in der Ablehnung des Steuerabkommens mit der Schweiz. Bei einer Telefonkonferenz der SPD-Führungsspitzen haben sich gezeigt, dass es keine "Wackelkandidaten" mehr gebe. In den letzten Wochen war spekuliert worden, ob die SPD-regierten Bundesländer Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin nicht doch dem Abkommen zustimmen - diese Überlegungen sind nun aber wohl vom Tisch.

 

Hintergrund:

Das Steuerabkommen mit der Schweiz muss auch im Bundesrat genehmigt werden, dort hat die CDU/CSU-FDP-Koaltion jedoch keine Mehrheit. Daher können die SPD-regierten Bundesländer das Abkommen im Bundesrat scheitern lassen, wenn sie ihre Zustimmung verweigern.

Hunderte von Selbstanzeigen nach Kauf von "Steuer-CD"

In den letzen beiden Wochen haben sich laut Presseberichten Hunderte von Steuerpflichtige bei den Finanzämtern gemeldet, um bisher nicht erklärte Einkünfte nachzuerklären und damit einer möglichen Strafverfolgung/Strafe zu entgehen. Die Finanzämter sämtlicher Bundesländer hätten einen starken Anstieg von strafbefreienden Selbstanzeigen verzeichnet.

 

Nach § 371 der Abgabenordnung führt die Abgabe einer Selbstanzeige zur Strafbefreiung, wenn die Selbstanzeige ordnungsgemäß (insbesondere vollständig) ist und die Steuern fristgemäß nachgezahlt werden. Die inhaltlichen Anforderungen an eine Selbstanzeige sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 sehr streng - es wird daher dringend empfohlen, sich vor der Abgabe einer solchen Erklärung von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten zu lassen.

 

Sehr gerne stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Steuerrecht für eine weiterführende Beratung zur Verfügung!

Steuerfahndung NRW wertet Daten-CD aus+++Erreichbarkeit unserer Anwälte im Notfall

Wie bereits vermeldet hat die Steuerfahndung in NRW kürzlich für fast EUR 9 Mio. Daten-CDs gekauft. Die Steuerfahndung wird diese CDs in den nächsten Tagen auswerten und dann entsprechende Ermittlungsverfahren einleiten. BEVOR ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, haben Betroffene noch die Möglichkeit, Strafbefreiung im Wege einer strafbefreienden Selbstanzeige zu erlangen.

Für eilige Beratungen über das Wochenende haben wir einen telefonischen Notdienst eingerichtet, unter dessen Nummer Sie uns erreichen können:



0172-2598020



Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne und umgehend.

Auch die Kontaktaufnahme über diese Nummer ist vom Anwaltsgeheimnis geschützt!

Steuerfahndung NRW kauft erneut Daten-CD --- diesmal UBS betroffen?

Die Steuerfahndung NRW hat nach Presseberichten erneut eine CD mit Daten deutscher Kunden bei Schweizer Banken erworben. Diesmal soll es sich um Kunden der Bank UBS AG handeln. Die CD soll auch Daten über Stiftungen enthalten, die von deutschen Steuerpflichtigen benutzt wurden, um Steuern zu hinterziehen. Die UBS AG hat unterdessen mitgeteilt, dass ihre Datensysteme sehr gut geschützt seien und ein unbemerktes Kopieren von Daten gegenwärtig fast unmöglich sei. Der Bank lägen keine Erkenntnisse vor, Opfer eines Datendiebstahls geworden zu sein.

 

Wir empfehlen allen potentiell Betroffenen sich von einem Rechtsanwalt, der auch zugleich über die Qualifikation eines Fachanwalt für Steuerrecht verfügt, über mögliche Gegenmaßnahme beraten zu lassen. Hierunter ist insbesondere die Möglichkeit der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige zu verstehen.

Geschäftsführer haftet im Grundsatz nicht gegenüber Dritten für von der GmbH verursachte Schäden

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit der Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer von Dritten persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn diesen aufgrund (rechtswidrigen) "Verhaltens" der GmbH Schäden entstanden sind. Im vorliegenden Fall wurde der Geschäftsführer einer Gesellschaft, welche einer anderen Gesellschaft zwecks "Aufblähung" des Umsatzes und Beschaffung von Liquidität Scheinrechnungen gestellt hatte, auf die Zahlung 10 Mio. Euro verklagt.

Allein aus der Stellung als Geschäftsführer einer GmbH bzw. Mitglied des Vorstands einer Aktiengesellschaft ergibt sich keine Garantenpflicht gegenüber außenstehenden Dritten, eine Schädigung ihres Vermögens zu verhindern. Die Pflichten aus der Organstellung zur ordnungsgemäßen Führung der Geschäfte der Gesellschaft aus § 43 Abs. 1 GmbHG, § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, zu denen auch die Pflicht gehört, für die Rechtmäßigkeit des Handelns der Gesellschaft Sorge zu tragen, bestehen grundsätzlich nur dieser gegenüber und lassen bei ihrer Verletzung Schadensersatzansprüche grundsätzlich nur der Gesellschaft entstehen.

EuGH: Vorsteuerabzung trotz vorrübergehende private Verwendung/Umgestaltung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens

Der EuGH hat auf eine Vorlagefrage aus den Niederlanden entschieden, dass es nicht umsatzsteuerschädlich ist, wenn ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögen vorrübergehend für private Zwecke genutzt wird.

Ferner ist bleibt das Recht auf auf Vorsteuerabzug für Ausgaben für dauerhafte Umgestaltungen auch dann erhalten, wenn die Umgestaltungen im Hinblick auf diese vorübergehende private Verwendung durchgeführt wurden, und dass ferner dieses Abzugsrecht unabhängig davon besteht, ob dem Steuerpflichtigen beim Erwerb des Investitionsgutes, an dem die Umgestaltungen vorgenommen wurden, Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und ob diese Mehrwertsteuer von ihm abgezogen wurde.

106 Milliarden Euro an "verlorener" Umsatzsteuer: EU-Kommission plant Schnellreaktion gegen Umsatzsteuerbetrug

Im Jahr 2006 hat eine Untersuchung ergeben, dass EU-weit jährlich ca. 106 Milliarden Euro an Umsatzsteuer den Eu-Staaten "verloren" gehen. Ein nicht unerheblicher Teil dieses "Verlustes" dürfte auf Umsatzsteuerhinterziehung zurück zu führen sein. So verursachte allein ein betrügerischer Handel mit Emissionszertifikaten zwischen Juni 2008 und Dezember 2009 einen Steuerausfall von 5 Milliarden Euro.

 

Die EU-Kommission hat daher vorgeschlagen, einen sogenannten Schnellreaktionsmechanismus (SRM) einzuführen. Der Mechanismus soll es ermöglichen, innerhalb von kürzester Zeit Gegenmaßnahme auf Verwaltungsebene einzuführen, falls ein entsprechender Umsatzsteuerbetrug erkannt oder vermutet wird. Die bisherigen Reaktionsmechanismen benötigten teilweise bis zum 12 Monate, um wirksam zu werden. Nunmehr sollen zwischen Antrag (eine EU-Staates) und Genehmigung der Sofortmaßnahme (durch die EU-Kommission) nicht mehr als 4 Wochen vergehen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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