106 Milliarden Euro an "verlorener" Umsatzsteuer: EU-Kommission plant Schnellreaktion gegen Umsatzsteuerbetrug
- Details
- Erstellt am Dienstag, 07. August 2012 11:52
Im Jahr 2006 hat eine Untersuchung ergeben, dass EU-weit jährlich ca. 106 Milliarden Euro an Umsatzsteuer den Eu-Staaten "verloren" gehen. Ein nicht unerheblicher Teil dieses "Verlustes" dürfte auf Umsatzsteuerhinterziehung zurück zu führen sein. So verursachte allein ein betrügerischer Handel mit Emissionszertifikaten zwischen Juni 2008 und Dezember 2009 einen Steuerausfall von 5 Milliarden Euro.
Die EU-Kommission hat daher vorgeschlagen, einen sogenannten Schnellreaktionsmechanismus (SRM) einzuführen. Der Mechanismus soll es ermöglichen, innerhalb von kürzester Zeit Gegenmaßnahme auf Verwaltungsebene einzuführen, falls ein entsprechender Umsatzsteuerbetrug erkannt oder vermutet wird. Die bisherigen Reaktionsmechanismen benötigten teilweise bis zum 12 Monate, um wirksam zu werden. Nunmehr sollen zwischen Antrag (eine EU-Staates) und Genehmigung der Sofortmaßnahme (durch die EU-Kommission) nicht mehr als 4 Wochen vergehen.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Praxisfall: Steuerhinterziehung TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
- BGH: AnomChat-Daten aus den USA sind verwendbar.
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung