Steuerabkommen mit Schweiz gescheitert!

Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz ist endgültig gescheitert!

 

Nach der Ablehnung des Abkommens im Bundesrat, lehnte nun auch der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2012 das Abkommen ab. Damit haben sich sämtliche Hoffnungen auf eine endgülte und unkomplizierte Erledigung aller über die Schweiz abgewickelten Steuerhinterziehungen zerschlagen.

Die Steuerfahndung und Staatsanwaltschaften dürften in den kommenden Monaten noch stärker als bisher auf sogenannte Daten-CDs zurückgreifen, um neue Ermittlungen gegen deutsche Kunden einzuleiten. Nicht übersehen werden sollte, dass das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland aus dem Jahr 1971 mit Protokoll vom 27.10.2010 dahingehend geändert wurde, dass die Schweiz Deutschland für alle Steuerjahre ab 01.01.2011 auf konkrete Anfragen hin, Auskunft zu erteilen hat.

 

Nach dem Scheitern des Abkommens bleibt nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige, um sich ohne Bestrafung begangenen Steuerhinterziehungen zu entledigen.

 

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.

 

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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