Bringt mangelhaft formulierte Selbstanzeige Uli Hoeneß ins Gefängnis?

An dem Fall von Uli Hoeneß scheint sich exemplarisch zu zeigen, dass schlecht formulierte Selbstanzeigen die Selbstanzeige komplett scheitern lassen können und damit wirkungslos sind, d.h. keine Strafbefreiung eintritt.

 

In den vergangenen Monaten haben wir wiederholt darauf hingewiesen, wie ausserordentlich schwierig die Formulierung einer Selbstanzeige geworden ist - selbst Schweizer Banken rieten in 2012 ihren Kunden dazu, sich bei hierbei von erfahrenen Praktikern helfen zu lassen.

 

Wohin eine schlecht formulierte Selbstanzeige führen kann, hat sich nun wohl im den Fall von Herrn Hoeneß gezeigt: Durchsuchung und Haftbefehl!

 

 

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.

 

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

Politik stellt Strafbefreiung bei Selbstanzeige in Frage!!!

Im Rahmen der Diskussionen um den Steuerfall "Hoeneß" stellen nunmehr eine Vielzahl von Politikern die Strafreiheit der Selbstanzeige in Frage!!! Eine Gesetzesänderung scheint möglich!

 

Betroffene sollten sich diesbezüglich unbedingt sofort beraten lassen.

Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

Am Donnerstag, den 18.04.2013, lud die Bundesfinanzakademie in Berlin zum Steuer-Symposium „Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen“. Herr RA Sebastian Korts nahm als von der Bundesakademie eingeladener Gast an der Veranstaltung teil und hat den nachfolgenden Tagungsbericht verfasst.

 

Die Referenten aus dem Bundesfinanzministerium trugen unter anderem zu den Themen "Die Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen für die internationale Steuerpolitik" und "Amtshilfe" vor. Im Rahmen der sich an die Referate anschließenden Diskussionen zwischen Vertretern der Finanzverwaltung und den Zuhöreren aus dem Bereich der Anwaltschaft/Steuerberaterschaft zeigten sich erhebliche Meinungsverschiedenheiten zu Kernfragen der deutschen Abkommenspolitik.

 

 

Weiterlesen: Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen

Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, erstattet Selbstanzeige wegen Konto in der Schweiz

Immer mehr Steuerpflichtige ergreifen die Möglichkeit einer  strafbefreiende Selbstanzeige, um vergangene Steuerhinterziehungen zu legalisieren.

 

Aktuelles Beispiel ist Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, der laut Zeitungsmitteilungen bereits im Januar 2013 eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen eines verschwiegenen Millionenvermögens in der Schweiz gestellt haben soll. Derzeit würden die Behörden die Wirksamkeit der Selbstanzeige überprüfen. Sollte Herr Honeß bei der Formulierung der Selbstanzeige einen Fehler gemacht haben, so ist die gesamte Selbstanzeige wirkungslos und es dürfte zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen. Um dieses Risiko einer fehlgeschlagenen strafbefreienden Selbstanzeige auzuschließen, sollte vor der Abgabe der Selbstanzeige eine Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht erfolgen.

 

Nach dem Scheitern des Abkommens mit der Schweiz bleibt nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige, um sich ohne Bestrafung begangenen Steuerhinterziehungen zu entledigen.

 

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.

 

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

Daten-CD: Steuerfahnder kündigen weitere Durchsuchungen an

Nach dem erneuten Ankauf einer CD mit Daten über deutsche Kunden Schweizer Banken haben die Steuerfahnder weitere Durchsuchungen bzw. Ermittlungen angekündigt.

 

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums sollen die 40.000 Datensätze auf der CD auf ca. 4.000 deutsche Kunden hinweisen. Bisher habe man nur einen Teil der Daten ausgewertet und es sei sicher, dass es nicht bei den heutigen Durchsuchungen bleiben werde.

BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am 16.04.2013 veröffentlichten Beschluss die "rückwirkende" Anwendung der 10jährige Verjährungsfrist (§ 376 AO) für "Alt-Fälle" der besonders schweren Steuerhinterziehung gebilligt.

Im vorliegenden Fall erfüllte die Steuerhinterziehung nicht die nach altem Recht geltenden Voraussetzungen für einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, wohl aber die neuen, weniger strikten Voraussetzungen der neuen Fassung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO. Vor Ablauf der (5jährigen) Verjährungsfrist wurde § 376 Abs. 3 AO geändert und gleichzeitig die Verjährungsfrist auf 10 Jahre heraufgesetzt. Die verlängerte Verjährungsfrist sollte nach Art. 97 § 23 EGAO nicht nur für neue Taten, sondern auch für zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährte (besonders schwere Steuerhinterziehungs-)Taten gelten.

 

Die Rechtsansicht des BGH ist sehr kritisch zu sehen, den sie führt faktisch dazu, dass ein Verhalten bestraft wird, welches zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht als (besonders schwere) Steuerhinterziehung strafbar gewesen wäre. Dies würde ein Verstoß gegen das Prinzip "nulla poena, sine lege" (keine Strafe ohne Gesetz) darstellen. Es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte das Verfahren vor das Bundesverfassungsgericht bringen wird, um diese Frage klären zu lassen.

Steuerhinterziehung: Neue Daten-CD - neue Razzien

Am 16.04.2013 haben Steuerfahnder in allen Bundesländern eine Vielzahl von Hausdurchsuchungen durchgeführt. Anlaß dieser Maßnahmen ist eine vom Land Rheinland-Pfalz Anfang 2013 für EUR 4 Mio. gekaufte "Daten-CD". Auf der CD sollen sich Angaben über mehr als 4.000 deutsche Steuerpflichtige mit verschwiegenen Bankkonten in der Schweiz befinden.

 

Nach der Auswertung der Daten-CD hat Rheinland-Pfalz entsprechende Hinweise an Steuerfahnder in anderen Bundesländern erteilt, die heute in einer bundesweiten Aktion über 200 Hausdurchsuchungen vorgenommen haben.

 

Von den Hausdurchsuchungen betroffene Steuerpflichtige sollten sich sofort an einen Fachanwalt für Steuerrecht wenden, um Möglichkeiten einer Verteidigung abzuklären bzw. sich hinsichtlich der nächsten Verfahrensschritte fachkundig beraten zu lassen.

 

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts und Steuerstrafrechts tätig. Wir vertreten und beraten bundesweit Privatpersonen und Firmen im Bereich des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts. Alle unsere Rechtsanwälte sind "Fachanwälte für Steuerrecht" und haben sich zusätzlich im Steuerstrafrecht fortgebildet.

Kehrtwende: Luxemburg liefert ab 2015 Kontodaten/Druck auf Österreich wächst

Luxemburg hat in einer überraschenden Kehrtwende seinen jahrelangen Widerstand gegen einen automatischen Steuer-Informationsabgleich aufgegeben. Ab 2015 wird Luxemburg anderen EU-Staaten automatisch Informationen über Empfänger von Zinszahlungen aus luxemburgischen Quellen erteilen. Mit der Lockerung des Bankgeheimnisses dürfte es für EU-Bürger schwierig werden, Einkünfte in/aus Luxemburg vor dem heimischen Finanzamt zu verschweigen.

 

Neben Österreich war Luxemburg ein entschiedener Gegner eines solchen automatisierten Informationsaustausch auf EU-Ebene. Der Widerstand der beiden EU-Länder blockierte auch faktisch entsprechende Abkommen mit der Schweiz. Nachdem Luxemburg nunmehr auf die EU-Linie einschwenkt, fokusiert sich innerhalb der EU der Blick auf Österreich. In Österreich seit einigen Tagen eine heftige Diskussion darüber entbrannt, ob auch nicht dort das Bankgeheimnis entsprechende gelockert werden soll - zumindest soweit andere EU-Bürger und nicht die eigenen Bürger betroffen sind.

Bankgeheimnis: Luxemburg will Kundendaten übermitteln/Schweizer Banken fordern Steuernachweis von deutschen Kunden

Im Zuge der Veröffentlichungen über Steueroasen in Übersee ("OffshoreLeaks"), verstärkt sich anscheinend der Druck auf andere Finanzplätze mit ähnlich ausgeprägtem Bankgeheimnis:

 

Laut Zeitungsberichten steht Luxemburg einem automatisierten Informationsaustausch nicht mehr ablehnend gegenüber. Dies bedeutet, dass Luxemburg den anderen EU-Staaten mitteilen würde, welche EU-Bürger aus luxemburgischen Quellen Zinseinkünfte bezogen haben. Eine anonyme Geldanlage in Luxemburg wäre damit erheblich erschwert.

 

Ferner scheinen die Schweizer Banken mehrheitlich dazu überzugehen, von ihren (deutschen) Kunden eine behördliche Bestätigung zu verlangen, dass ihre Konten und Einkünfte in der Schweiz den Finanzämtern der jeweiligen Heimatländer bekannt sind. Verschiedene Schweizer Banken haben ihren Kunden Termine gesetzt, bis zu denen diese Bescheinigungen vorgelegt werden müssen - anderenfalls würden die Konten gesperrt bzw. die Kundenbeziehung aufgelöst.

Daten-CD: Tausende Fälle von Steuerhinterziehung durch Nutzung von Steueroasen aufgedeckt/mehr als 100.000 Kunden identifizierbar

Eine Festplatte mit Millionen(!) von Datensätzen über Inhaber von Firmen/Konten in Steueroasen ist kürzlich mehreren internationalen Zeitungen zugespielt worden. Im Rahmen einer internationalen Kooperation haben die Zeitungen die Daten-CD ausgewertet und heute begonnen, die Ergebnisse ihrer Recherchen zu veröffentlichen. Die Daten stammen wohl von zwei großen Beratungsfirmen, die auf den britischen Jungferninseln bzw. in Singapur ihren Sitz haben und auf die Gründung und Verwaltung von Gesellschaften in Steueroasen spezialisiert sind.

Aufgrund der Daten sei es möglich, über 130.000 Kunden von ca. 120.000 Trusts und Gesellschaften in mehr als 140 Ländern zu identifizieren!

 

In Deutschland waren die Süddeutsche Zeitung und der NDR an dieser Kooperation beteiligt. Nach deren Mitteilung sind auch eine nicht unerhebliche Anzahl von deutschen Steuerpflichtigen an Trusts/Gesellschaften in Steueroasen beteiligt. So sei aus den Dokumenten unter anderem ersichtlich, dass Schweizer Banken für ihre Kunden tausende Offshore-Gesellschaften in Steuerparadiesen gegründet haben.

 

Die Zeitungen haben mitgeteilt, dass sie die gewonnenen Informationen im Laufe der nächsten Tage veröffentlichen werden.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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