Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, erstattet Selbstanzeige wegen Konto in der Schweiz

Immer mehr Steuerpflichtige ergreifen die Möglichkeit einer  strafbefreiende Selbstanzeige, um vergangene Steuerhinterziehungen zu legalisieren.

 

Aktuelles Beispiel ist Uli Hoeneß, Präsident des FC Bayern München, der laut Zeitungsmitteilungen bereits im Januar 2013 eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen eines verschwiegenen Millionenvermögens in der Schweiz gestellt haben soll. Derzeit würden die Behörden die Wirksamkeit der Selbstanzeige überprüfen. Sollte Herr Honeß bei der Formulierung der Selbstanzeige einen Fehler gemacht haben, so ist die gesamte Selbstanzeige wirkungslos und es dürfte zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen. Um dieses Risiko einer fehlgeschlagenen strafbefreienden Selbstanzeige auzuschließen, sollte vor der Abgabe der Selbstanzeige eine Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht erfolgen.

 

Nach dem Scheitern des Abkommens mit der Schweiz bleibt nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige, um sich ohne Bestrafung begangenen Steuerhinterziehungen zu entledigen.

 

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.

 

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

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