Bringt mangelhaft formulierte Selbstanzeige Uli Hoeneß ins Gefängnis?
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- Erstellt am Mittwoch, 24. April 2013 08:17
An dem Fall von Uli Hoeneß scheint sich exemplarisch zu zeigen, dass schlecht formulierte Selbstanzeigen die Selbstanzeige komplett scheitern lassen können und damit wirkungslos sind, d.h. keine Strafbefreiung eintritt.
In den vergangenen Monaten haben wir wiederholt darauf hingewiesen, wie ausserordentlich schwierig die Formulierung einer Selbstanzeige geworden ist - selbst Schweizer Banken rieten in 2012 ihren Kunden dazu, sich bei hierbei von erfahrenen Praktikern helfen zu lassen.
Wohin eine schlecht formulierte Selbstanzeige führen kann, hat sich nun wohl im den Fall von Herrn Hoeneß gezeigt: Durchsuchung und Haftbefehl!
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn sich die Betroffenen nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
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