Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige sollen (erneut) verschäft werden

Aus Regierungskreisen ist bekannt geworden, dass Bund und Länder nunmehr ernsthaft an einer (erneuten) Verschärfung der Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeigen arbeiten.

 

Nach ersten Plänen soll der Zeitraum, für welchen die falschen Angaben vom Steuerhinterzieher zu korrigieren sind, von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet werden. Weiter wird überlegt, ob die Selbstanzeige nur dann wirksam ist, wenn die Steuern sofort UND für die kompletten 10 Jahre nachgezahlt werden.

Ferner steht die Überlegung im Raume, dass ab einem bestimmten Hinterziehungsbetrag die strafbefreiende Selbstanzeige grundsätzlich nicht mehr möglich sein soll. Die Deutsche Steuergewerkschaft hatte zum Beispiel moniert, dass auch bei Millionenbeträgen eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist - dies stelle eine unverständliche "Priviligierung" gegenüber dem ehrlichen Steuerzahler dar.

 

Auch wenn es sich vorerst nur um Überlegungen handelt, sollten mögliche Betroffene die Entwicklung genau verfolgen und rechtzeitig vor der Einführung noch schärferer Regelungen die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige in Erwägung ziehen und sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.

 

Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.

 

Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn Sie sich nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!

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