Abschaffung/Verschärfung der strafbefreiende Selbstanzeige? Jetzt noch handeln!
- Details
- Erstellt am Dienstag, 04. Februar 2014 09:53
In der Politik mehren sich zur Zeit die Stimmen, die eine komplette Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige fordern.
Insbesondere Teile der SPD machen sich nunmehr für eine Abschaffung stark.
Die CDU/CSU steht einer (kompletten) Abschaffung sehr kritisch gegenüber - befürwortet aber stattdessen eine erhebliche Verschärfung der Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige. So soll der "Korrekturzeitraum", den eine strafbefreiende Selbstanzeige erfassen muss, von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Ferner wird überlegt, ob ab einem bestimmten Hinterziehungsbetrag (ab EUR 50.000,--) zusätzlich zu der Steuer pauschale Strafzuschläge von 7,5% bis 10% zu zahlen sind. Ein anderer Vorschlag geht in die Richtung die strafbefreiende Selbstanzeige ab einem bestimmten Hinterziehungsbetrag abzuschaffen. Eine strafbefreiende Selbstanzeige wäre dann also nur noch bei kleineren Hinterziehungsbeträgen (bis EUR 50.000,--?) möglich.
Steuerpflichtige, die sich mit dem Gedanken der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige tragen, sollten sich vor dem Hintergrund dieser politischen Überlegungen umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 15 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn Sie sich nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Beschlagnahme von Steuer- und Geschäftsunterlagen
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten