Internationale Rechtshilfeabkommen: Informationsaustausch führt zu Verurteilung von Rechtsanwalt
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- Erstellt am Freitag, 17. März 2006 16:03
Der Fall zeigt (wie von uns bereits mehrfach betont), dass der Informationsaustausch über Landesgrenzen hinweg enorm zugenommen hat und sich kein Straftäter/Steuerhinterzieher zu sicher fühlen sollte: Das Landgericht Köln hat vor kurzem einen schweizer Anwalt wg Beihilfe zur Untreue zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Anwalt soll mitgeholfen haben, Schmiergeldzahlungen mit Hilfe von Finanztransaktionen, welche er über Irland, Österreich, Luxemburg, Lichtenstein, Deutschland und die Schweiz durchführt, zu verschleiern.
Das Finanzamt ärgern: Trotz Steuerhinterziehung Steuern zurück bekommen!
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- Erstellt am Donnerstag, 09. März 2006 12:03
Wir beraten Sie gerne über diese Möglichkeit! Manchmal kann eine Steuerhinterziehung bzw. deren Aufdeckung sich für den Steuerhinterzieher auch günstig auswirken (Gleichwohl raten wir immer von einer Steuerhinterziehung ab!!!). Nämlich z.B. dann, wenn es um die Frage der Verjährung geht. Steuern verjähren in vier Jahren, bei Steuerhinterziehung jedoch erst in zehn Jahren. Dies heisst jedoch auch, dass noch zehn Jahre lange Änderung zu Ungunsten, aber auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen möglich sind. Stellt der Steuerpflichtige nun fest, dass er für ein bestimmtes Jahr zwar bestimmte Einkünfte hätte erklären müssen, auf die dann fällige Steuer jedoch bereits zuviel Vorauszahlungen im Wege der Kapitalertragsteuer und der Körperschaftsteuer geleistet hat, so kann er dieser Vorauszahlungen zurückverlagen. Das heisst er zeigt sich im Wege einer strafbefreienden Selbstanzeige selbst an, wodurch er Straffreiheit erlangt und in einem weiteren Schritt läßt er sich auf die fällige Steuer die einbehaltenen Quellensteuern und Körperschaftsteuern anrechnen.
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NEU: Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer - jetzt über Vermeidungsstrategien beraten lassen!
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- Erstellt am Freitag, 03. März 2006 17:03
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Allein-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH als *arbeitnehmerähnlicher Selbständiger* anzusehen ist und damit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt. Die Begründung des Urteils ist jedoch derart pauschal, dass diese Entscheidung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf fast alle GmbH-Geschäftsführer anwendbar ist. Es ist zu befürchten, dass die gesetzliche Rentenversicherung in den Startlöchern steht, um alle Gesellschafter-Geschäftsführer zu überprüfen - hier ist schnelles Handeln und schnelle Beratung gefragt! Nähere Infos unter *Mehr*
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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