NEU: Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer - jetzt über Vermeidungsstrategien beraten lassen!
- Details
- Erstellt am Freitag, 03. März 2006 17:03
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Allein-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH als *arbeitnehmerähnlicher Selbständiger* anzusehen ist und damit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt. Die Begründung des Urteils ist jedoch derart pauschal, dass diese Entscheidung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf fast alle GmbH-Geschäftsführer anwendbar ist. Es ist zu befürchten, dass die gesetzliche Rentenversicherung in den Startlöchern steht, um alle Gesellschafter-Geschäftsführer zu überprüfen - hier ist schnelles Handeln und schnelle Beratung gefragt! Nähere Infos unter *Mehr*
Das BSG stützt sein Urteil auf § 2 Satz 1 Nr. 9 Sozialgesetzbuch VI. Diese Vorschrift wurde zum 01.01.1999 eingeführt. Sie besagt sinngemäß, dass der *Selbständige*, der selbst keine Arbeitnehmer beschäftigt und der im Wesentlichen selbst nur für einen Auftraggeber arbeitet, der gesetzlichen Rentenversicherung unterfällt. Betroffen von dieser Regelung sind also alle diejenigen Geschäftsführer, die bisher aufgrund ihrer Beiteiligung an der GmbH (also sogenannte Gesellschafter-Geschäftsführer), nicht als Arbeitnehmer sondern als Selbständiger eingestuft wurde. Hat dieser *selbständige* Gesellschafter-Geschäftsführer selbst keine Angestellten und arbeitet er selbst nur für seine GmbH, so unterfällt er der gesetzlichen Rentenversicherung. Das BSG spricht sich ausdrücklich gegen die bisher vertretene Ansicht aus, dass die beiden vorstehenden Voraussetzungen hinsichtlich der GmbH zu überpüfen sind, also ob die GmbH noch weitere Angestellte hat und ob die GmbH im Wesentlichen nur einen *Auftraggeber* (besser: Kunden) hat. Diese Sichtweise des BSG ist absolut neu und nimmt man die Entscheidung ernst, so dürfte sie erhebliche Konsequenzen für eine Vielzahl von deutschen Geschäftsführern haben.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Beschlagnahme von Steuer- und Geschäftsunterlagen
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten