Rentner im Fadenkreuz der Finanzämter

In den kommenden Monaten läuft eine der größten Datenerfassungen in der Geschichte der deutschen Finanzämter an: Die gesetzlichen Rentenversicherungen und die privaten Versicherungen müssen den Finanzämter rückwirkend alle Rentenzahlungen seit 2005(!) mitteilen. Grund hierfür sind u.a. die neuen Regelungen zur Besteuerung von Renteneinkünften.

Für dieses Jahr wird mit etwa 120 Millionen Datenmeldungen gerechnet, danach sollen es jährlich etwa 30 Millionen sein.

Mit der Meldung der Rentenzahlungen wird das Finanzamt nicht nur die aktuell richtige Besteuerung der Rentner überprüfen, sondern auch festellen können, welche Rentenzahlungen in der Vergangenheit bezogen wurden.

Bis alle Daten bei den richtigen Finanzämter gelandet sind, wird es noch mehrere Monate dauern. Diese *Schonfrist* sollten Renter nutzen, um prüfen zu lassen, ob sie in der Vergangenheit ihre Renten hätten versteuern müssen. Sollten die Einkünfte eines Rentners über den jeweiligen Freibeträgen liegen, so liegt theoretisch eine Steuerhinterziehung vor. Ferner sind erhebliche Hinterziehungszinsen fällig. Eine Beratung durch einenFachanwalt für Steuerrecht kann abklären, ob ein solcher Fall vorliegt und zusammen mit dem Mandanten Lösungsmöglichkeiten erarbeiten.

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