Ab 2010 Betriebsprüfungen bei vermögenden Privatpersonen

Ab 2010 können die Finanzämter auch bei Privatpersonen sogenannte Außenprüfungen durchführen. Bisher war dies nur bei Freiberuflern oder Einzelunternehmerns möglich/üblich. Nunmehr können die Betriebsprüfer auch bei Privatpersonen erscheinen, vorausgesetzt, diese hatten im Kalenderjahr Einkünfte über EUR 500.000.

Vermögende Privatpersonen müssen jedoch nicht nur den Besuch des Finanzamtes *fürchten*, zusätzlich sind sie ab 2010 verpflichtet, ihre Unterlagen über Einkünfte und Ausgaben, also Bankbelege, Rechnungen etc. sechs Jahre lang aufzubewahren. Verstöße gegen diese Aufbewahrungspflicht kann dazu führen, dass Ausgaben steuerlich nicht anerkannt werden.

Der Gesetzgeber verspricht sich von diesen Anordnungen die verbesserte Bekämpfung von Steuerhinterziehung (bzw. eher Steuerflucht) und die Bekämpfung von Steueroasen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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