Ab 2010 Betriebsprüfungen bei vermögenden Privatpersonen
- Details
- Erstellt am Dienstag, 24. November 2009 16:11
Ab 2010 können die Finanzämter auch bei Privatpersonen sogenannte Außenprüfungen durchführen. Bisher war dies nur bei Freiberuflern oder Einzelunternehmerns möglich/üblich. Nunmehr können die Betriebsprüfer auch bei Privatpersonen erscheinen, vorausgesetzt, diese hatten im Kalenderjahr Einkünfte über EUR 500.000.
Vermögende Privatpersonen müssen jedoch nicht nur den Besuch des Finanzamtes *fürchten*, zusätzlich sind sie ab 2010 verpflichtet, ihre Unterlagen über Einkünfte und Ausgaben, also Bankbelege, Rechnungen etc. sechs Jahre lang aufzubewahren. Verstöße gegen diese Aufbewahrungspflicht kann dazu führen, dass Ausgaben steuerlich nicht anerkannt werden.
Der Gesetzgeber verspricht sich von diesen Anordnungen die verbesserte Bekämpfung von Steuerhinterziehung (bzw. eher Steuerflucht) und die Bekämpfung von Steueroasen.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- Praxisfall: Steuerhinterziehung TEUR 800 – Strafverfahren eingestellt
- BGH: AnomChat-Daten aus den USA sind verwendbar.
- Insolvenz der Baufirma: Vorschuss weg?
- Cum-Ex-Verfahren: Über 10 Jahre Haft
- GmbH: Gesellschafterverrechnungskonto als verdeckte Gewinnausschüttung
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung