Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wird entschärft!

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), das noch kein ganzes Jahr in Kraft ist, wird teilweise entschärft. Die neue Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf des *Wachstumsbeschleunigungsgesetz*gebilligt. Dieses Gesetz sieht u.a. einige Änderungen im ErbStG vor. 

Die Neuregelung soll Steuererleichterungen für Geschwister und deren Kinder im Falle von Schenkungen und Vererbungen bringen.

Ein weiterer Ansatzpunkt sind Erleichterungen für Unternehmenserben. Die Voraussetzungen zur Erlangung einer teilweise bzw. vollständigen Steuerbefreiung werden gelockert: 

Für eine 85%ige Befreiung von der Steuer muss der Betrieb fünf Jahre (bisher: 7 Jahre) fortgeführt werden, bei einer Beibehaltung von (aufsummiert) 400% (bisher: 650%) der ursprünglichen Lohnsumme.
Für eine vollständige Befreiung muss der Betrieb sieben Jahre (bisher: 10 Jahre) fortgeführt werden, bei einer Beibehaltung von 700% (bisher : 1.000%) der ursprünglichen Lohnsumme.

Die Lohnsummen-Fortführungsregelungen sollen überdies nur für Betriebe mit über 20 Beschäftigten (bisher: 10 Beschäftigte)gelten.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
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zusammengestellt.

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