FG Köln: Verwendung angekaufter *Steuersünder-CD zulässig
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- Erstellt am Mittwoch, 18. Mai 2011 12:05
Das Finanzgericht Köln hat in einer Eilentscheidung vom Dezember 2010 entschieden, dass die Finanzämter sich auf Erkenntnisse die sie anhand einer angekauften *Steuersünder-CD* gewonnen haben, stüzten dürfen.
Stand bisher eher die Frage nach der strafrechtlichen Verwendbarkeit einer *Steuersünder-CD* im Raume, so hat das FG Köln erstmals über die steuerliche Verwertbarkeit entschieden: Im vorliegenden Fall war auf Grundlage der Daten ein Schätzungsbescheid (hinzugeschätzte Kapitaleinkünfte aus verschwiegenem Wertpapierdepot im Ausland) gegen ein deutsches Ehepaar ergangen. Das Ehepaar wehrte sich gegen diese Steuerbescheide.
Das FG Köln hielt keines der Argumente des Prozeßbevollmächtigten der Eheleute für stichhaltig. Insbesondere das Argument, dass die Erkenntnisse aus der Steuersünder-CD unrechtmäßig gewonnen worden seien und deshalb einem Verwertungsverbot unterlägen, folgte das FG Köln nicht.
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