OLG Düsseldorf: Unwirksame Gründung einer liechtensteinischen Stiftung bei Steuerhinterziehung als Hauptzweck

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsruteil im April 2010 die Ansicht vertreten, dass die Errichtung einer liechtensteinischen Familienstiftung, die hauptsächlich zwecks Hinterziehung von Einkommen- und/oder Erb- oder Schenkungsteuer errichtet worden ist, in Deutschland die Anerkennung zu versagen ist. Das OLG Düsseldorf stützt seine Ansicht auch auf Urteile liechtensteinischer Gerichte, welche festgestellt haben, dass unter bestimmten (allerdings sehr strengen) Voraussetzungen, die Abschirmwirkung einer juristischen Person durchbrochen werden kann.

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