Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
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- Erstellt am Montag, 21. Februar 2005 12:23
Durch die Einführung eines Musterverfahrens für Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sollen kollektive Haftungsklagen wegen falscher Kapitalmarktinformationen eine Verbesserung der prozessualen Möglichkeiten erfahren.
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) Durch die Einführung eines Musterverfahrens für Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sollen kollektive Haftungsklagen wegen falscher Kapitalmarktinformationen eine Verbesserung der prozessualen Möglichkeiten erfahren. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen solcher Schadensersatzklagen sollen unberührt bleiben, diesbezüglich ist eine weiterer Gesetzentwurf geplant, der sich mit der Einführung einer spezifischen Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber geschädigten Anlegern (Organ-Außenhaftung) wegen falscher Kapitalmarktinformationen befasst.
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