REIT
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- Erstellt am Montag, 21. Februar 2005 12:23
Vor kurzem wurde das Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben, dass über die Zulassung von Immobilien-Trusts, sog. REITs (Real Estate Investment Trust) nachgedacht wird. Diese Form der Anlage ist in den USA schon seit Jahren etabliert und zeichnet sich dort durch ihre gesellschaftsrechtliche Flexibilität und steuerrechtliche Transparenz aus.
REIT Vor kurzem wurde das Bundesministerium der Finanzen bekannt gegeben, dass über die Zulassung von Immobilien-Trusts, sog. REITs (Real Estate Investment Trust) nachgedacht wird. Diese Form der Anlage ist in den USA schon seit Jahren etabliert und zeichnet sich dort durch ihre gesellschaftsrechtliche Flexibilität und steuerrechtliche Transparenz aus. Im Hinblick auf die mannigfaltigen Erscheinungsformen dieser Finanzierungsform (Equity REITs, Mortage REITs, Hybrid REITs, etc.) wird sich der Anleger bei der Auswahl der für ihn günstigen Anlageform jedoch einer fundierten steueranwaltlichen Beratung bedürfen. REITs sind spezielle unternehmerisch tätige Immobiliengesellschaften, oft in der Form einer börsennotierte Immobilien – Aktiengesellschaften, die in den Staaten, in denen sie bereits zugelassen sind, steuerlich begünstigt werden. In der Regel liegt die steuerliche Begünstigung darin, dass ein REIT dann nicht oder nur reduziert körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig ist, wenn der überwiegende Teil des Gewinns aus Vermietung und Verpachtung sowie Immobilienkäufen oder –verkäufen stammen und jährlich der Großteil des Reingewinns an die Aktionäre ausgeschüttet wird. REITs unterscheiden sich erheblich von in Deutschland bisher üblichen Immobilien-Fonds (offen oder geschlossen) oder den sogenannten Immobilien AGs.
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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