Steueramnestie

Bis zum 31.03.2005 können die Vorteile der Steueramnestie gemäß dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (-StraBEG-) genutzt werden, denn bis dahin gilt - zwar nicht mehr der „Billig-Steuersatz“ von 15% - jedoch immerhin noch ein ermäßigter Steuersatz von 35%. Nach dem 31.03.2005 läuft die Möglichkeit der Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ganz aus.

Steueramnestie Bis zum 31.03.2005 können die Vorteile der Steueramnestie gemäß dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (-StraBEG-) genutzt werden, denn bis dahin gilt - zwar nicht mehr der „Billig-Steuersatz“ von 15% - jedoch immerhin noch ein ermäßigter Steuersatz von 35%. Nach dem 31.03.2005 läuft die Möglichkeit der Abgabe einer Strafbefreiungserklärung ganz aus. Jeder Unternehmer oder Privatmann sollte sich Gedanken machen, ob nicht jetzt die Gelegenheit gekommen ist, mit Hilfe der Steueramnestie seine bisher verschwiegenen Einnahmen bzw. Vermögen zu einem äußerst günstigen Steuersatz und straffrei in die Legalität zurückzuführen. Die strafbefreiende Erklärung sollte dringend mit anwaltlicher Hilfe angefertigt werden. Das Straf-befreiungserklärungsgesetz besteht zwar nur aus 13 Paragraphen, das Merkblatt der Bundesregierung vom 03.02.2004 umfaßt jedoch bereits 28 Seiten. Mitte dieses Jahres legte die Bundesregierung dann nochmal nach und veröffentlichte auf 36 Seiten „Ergänzende Informationen“, diese mußten sodann am 16.09.2004 erneut ergänzt werden. Viele Zweifelsfälle sind in diesen Informationen jedoch nicht abgehandelt, so daß auf die Erfahrung und das Wissen des Rechtsanwalts im Umgang mit der strafbefreienden Erklärung abgestellt werden muß. Die richtige Beratung garantiert „völlige Straffreiheit“. Gerne geben wir Ihnen in einem Beratungsgespräch für Sie selbst oder anonym bleiben wollende Interessenten detailliertere Informationen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

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