RA Korts übernimmt Lehrauftrag an der Hochschule Fresenius, Köln
Herr Rechtsanwalt Korts übernimmt, neben seiner anwaltichen Tätigkeit, zum kommenden Wintersemester 2014/2015 eine Tätigkeit als Lehrbeauftrager an der Hochschule Fresenius in Köln im Fach Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Compliance.
Die Hochschule Fresenius mit ihrem Hauptsitz in Idstein und den weiteren Standorten Köln, Hamburg, München, Düsseldorf, Frankfurt, Berlin, Zwickau und New York bietet Bachelor- und Masterprogramme in Vollzeit und als berufsbegleitende Studiengänge. In Köln bietet die Hochschule insbesondere den Studiengänge im Bereich Wirtschaft & Medien an.
Nachdem Herr Rechtsanwalt Korts bereits in den Jahre 2010 bis 2012 eine Lehrtätigkeit an der Hochschule ausgeübt hatte, hat Herr Rechtsanwalt Korts gerne das Angebot der Hochschule zur Übernahme einer erneuten Lehrtätigkeit für das Wintersemester 2014/2015 angenommen.
Kippt die neue Erbschaftsteuer? RA Korts im Interview mit der DeutscheAnwaltAuskunft
Am 08.07.2104 hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundesfinanzhofes über die seit 2009 geltende Fassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in mündlicher Verhandlung beraten.
Der Bundesfinanzhof hatte die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bezüglich der Übertragung/Vererbung von Firmenvermögen in Frage gezogen und deshalb dieses Problem dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt.
In einem Interview für das Magazin der DeutschenAnwaltAuskunft nahm unser Geschäftsführer Herr Rechtsanwalt Sebastian Korts zu dem laufenden Verfahren und der möglichen Entscheidung des BVerfG Stellung.
Das Interview könne Sie hier lesen.
Sollten Sie Eigentümer eines Unternehmens sein und sich mit Übertragung an Ihre Nachfolger befassen oder sollten Sie ein potentieller Nachfolger/Erbe eines Unternehmens(anteils) sein, so zögern Sie nicht, uns hinsichtlich einer Beratung anzusprechen. Trotz des vor dem BVerfG laufenden Verfahrens bestehen noch Möglichkeiten die günstigen Regelungen des (nocht) gültige Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht zu nutzen.
Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen steigt stark an
Die Finanzministerien von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben kürzlich mitgeteilt, dass die Zahl der strafbefreienden Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz weiterhin stark ansteigt.
In Rheinland-Pfalz wurde bereits in den ersten sechs Monaten des Jahres 2014 die Zahl der im gesamten Jahr 2013 abgegebenen Selbstanzeigen erreicht. In NRW haben in den ersten sechs Monaten fast 4.600 Steuerpflichtige ihre bisher verschwiegenen Einkünfte (oder Erbschaften) in der Schweiz nacherklärt.
Insgesamt sollen bundesweit im 1. Quartal 2014 ca. 13.000 Selbstanzeige mit Bezug zur Schweiz abgegeben worden sein.
Viele Steuerpflichtige mit bisher verschwiegenen Einkünften sind durch die Berichterstattung um den Fall "Hoeneß" und die angekündigte Verschärfung der Gesetzeslage ab dem 01.01.2015 aufgeschreckt.
Wer sich mit dem Gedanken der Abgabe einer strafbefreiende Selbstanzeige trägt, sollte die verbleibende Zeit nutzen und sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn Sie sich nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
Höhere Zahlungen bei strafbefreiender Selbstanzeige beschlossen.
Die gute Nachricht: Die strafbefreiende Selbstanzeige bleibt!
Die schlechte Nachricht: Die strafbefreiende Selbstanzeige wird teurer!
Die Finanzminister der Bundesländer haben sich am 30.04.2014 auf höhere Steuernachzahlungen bei strafbefreienden Selbstanzeigen geeinigt. Voraussichtlich ab dem 01.01.2015 werden bei einer strafbefreienden Selbstanzeige höhere Steuernachzahlungen in Form von zusätzlichen "Strafzuschlägen" fällig. Die Höhe der Strafzuschläge ist gestaffelt in Abhängigkeit zu der Höhe der nachzuzahlenden Steuer. Ab einem Hinterziehungsbetrag von EUR 25.000,-- ist ein 10%iger Zuschlag fällig, ab EUR 100.000,-- beträgt der Zuschlag 15%, ab 1 Millionen Euro beträgt der Zuschlag 20%.
Diese Strafzuschläge sind zusätzlich zu der schon bisher geltenden Verzinsung von Steuerschulden in Höhe von 6%p.a. zu leisten!
Ferner haben die Finanzminster beschlossen, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nur wirksam ist, wenn die hinterzogenen Steuern der letzten 10 Jahre nacherklärt werden --- bisher musste nur 5 Jahre nacherklärt werden.
Wer sich mit dem Gedanken der Abgabe einer strafbefreiende Selbstanzeige trägt, sollte die verbleibende Zeit nutzen und sich umgehend von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten lassen.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Steuerrechts/Steuerstrafrechts tätig und mit der Thematik der strafbefreiende Selbstanzeige bestens vertraut.
Zögern Sie nicht, sich mit diesbezüglichen Fragestellungen an uns zu wenden und ein zeitnahes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Solche Beratungen unterliegen auch dann dem Anwaltsgeheimnis und werden von uns absolut vertraulich behandelt, wenn Sie sich nicht oder nicht sofort zur Abgabe einer Selbstanzeige entschließen können!
RA Sebastian Korts als Referent auf "Geschäftsführertag" der IHK Köln am 03.06.2014
Herr RA Sebastian Korts wird am 03.06.2014 das Eröffnungsreferat auf dem "Geschäftsführertag" der IHK Köln am 03. Juni 2014 halten.
Der Geschäftsführertag der IHK Köln richtet sich an die Geschäftsführer von GmbHs und unterrichtet jedes Jahr über aktuelle Themen. Das diesjährige Motto der kostenlosen Veranstaltung lautet "Geschäftsführerhaftung - Grundlagen und typische Pflichten". Im Fokus steht also die möglichen persönliche Haftung eines GmbH-Geschäftsführers.
Herr RA Sebastian Korts wird in seinem Eingangsreferat die Grundlagen der Geschäftsleiterhaftung darstellen.
Die Einladung zum Geschäftsführertage der IHK Köln finden Sie HIER. Die Veranstaltung ist kostenlos.
Weitere Beiträge...
- Streit zwischen GmbH-Gesellschafter: BGH bestätigt Möglichkeit des Rauswurfs eines Gesellschafters
- China und Deutschland unterzeichnen neues Doppelbesteuerungsabkommen
- Strafbefreiende Selbstanzeige soll verschärft werden oder : Schaufenster(rechts)politik an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit
- EU-Zinsrichtlinie wird verschärft - Österreich und Luxemburg stimmen zu
Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz
- Vorsicht Falle! Warum eine abgeschlossene Betriebsprüfung noch lange nicht das Ende ist
- Dr. Korts erstreitet weiteres Grundsatzurteil des BFH zu Auskunftsansprüche von Steuerpflichtigen
- Internationale Steuerplanung: So gelingt der steueroptimierte Wohnsitzwechsel
- Steuerhinterziehung mit Dubai-Vermögen? Jetzt schnell handeln und strafrechtliche Konsequenzen vermeiden!
- Steuerstreit vor dem BFH? Diese neue Entscheidung verbessert Ihre Erfolgsaussichten!
- Überhöhte Grundsteuer? Fachanwälte helfen bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
- Gewerbesteuer sparen – aber sicher! So vermeiden Sie den Verdacht der Steuerhinterziehung
- Steuerfallen bei Tantiemen: Jetzt beraten lassen und hohe Nachzahlungen vermeiden!
- BFH-Urteil zu Steuerstundungsmodellen: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
- Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!
- Betriebsprüfung? Fachanwalt für Steuerrecht!
- Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich
- Steuerliche Betriebsprüfung und Steuerstrafverfahren – Warum eine spezialisierte Vertretung entscheidend ist
- Steuer- und Geschäftsunterlagen bei Durchsuchung und Beschlagnahme