Zuschätzung bei mangelhafter Kassenführung zulässig
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Zuschätzungen auf der Basis von Zeitreihenvergleichen zulässig sind, wenn die Führung der Kasse/des Kassenbuchs nicht ordnungsgemäß ist.
Im vorliegenden Fall verwarf das Finanzamt die (Kassen)Buchführung eines Gastwirts, da dieser (nachweislich) nicht alle Barumsätze in seiner elektronischen Kasse erfasst hatte und zudem die Tagesendsummenbonds (Z-Bonds) nicht vollständig bzw. nicht datiert waren. Das Finanzamt schätzte dann den Umsatz und den Gewinn des Gastwirts auf Basis eines Zeitreihenvergleichs, der als Ausgangswert den Wareneinkauf zu Grunde legte.
Aktuelles zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführer für steuerliche Versäumnisse bei der GmbH sorgt immer wieder für Ungemach. Das Finanzgericht München hat kürzlich entschieden, dass ein im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer (auch dann) haftet, wenn der vorherige, abberufene Geschäftsführer faktisch weiter die Geschäfte leitet. Der "offizielle" Geschäftsführer entgeht der Haftung nicht dadurch, dass tatsächlich der sogenannte "faktische Geschäftsführer" in der GmbH das Sagen hatte. Allein aufgrund seiner Eintragung im Handelsregister hat der "offizielle" Geschäftsführer für die Pflichtversäumnisse der GmbH einzustehen.
Erinnert werden kann in diesem Zusammenhang aber auch an die Haftung der Gesellschafter der GmbH, die einen ungeeigneten Geschäftsführer einsetzen. Ungeeigent meint in diesem Zusammenhang, dass der Geschäftsführer aufgrund des Vorliegens eines Ausschlusskriteriums im Sinne des § 6 Abs. 2 GmbHG (z.B. Vorstrafen von über 1 Jahr).
BFH: Nachweispflichten bei Bewirtungsaufwendungen über EUR 150
Zu einem "Dauerbrenner" im deutschen Steuerrecht, nämlich der Absetzbarkeit von Geschäftsessen, hat sich kürzlich (wieder einmal) der BFH geäußert und Folgendes festgehalten:
+Bei einer Bewirtung in einer Gaststätte ist zwingend eine Rechnung vorzulegen - ein selbst erstellter Belege (sog. Eigenbeleg) oder nur eine EC-/Kreditkartenabrechnung sind bei einer Gaststättenbewirtung nicht ausreichend.
+Liegt der Gesamtbetrag der Bewirtungskosten in der Gaststätte über EUR 150,-- (früher: DM 200), so muss zusätzlich (neben den Angabe über Teilnehmer und Anlass der Bewirtung) der Name der bewirtenden Person/des Einladenden auf der Rechnung vermerkt sein und dieser Vermerk muss von dem Gaststätteninhaber oder seinen Bevollmächtigten vorgenommen werden.
USA zahlen 104 Mio. US-Dollar Belohnung an Datendieb
Die US-Finanzverwaltung hat zugesagt, einem Datendieb eine Belohnung von 104 Mio. US-Dollar zu zahlen!
Der ehemalige UBS-Banker hatte in 2007 den amerikanischen Steuerbehörden entscheidende Hinweise auf "Unregelmäßigkeiten" im Off-Shore-Geschäft der UBS gegeben. Das hatte zur Folge, dass die Steuerbehörden ein Verfahren gegen die UBS einleiteten, welches mit einem Vergleich beendet wurde, in dessen Rahmen die UBS 780 Mio. US-Dollar zahlte. Ferner handelten die USA ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz aus und erzwangen, trotz Schweizer Bankgeheimnis, die Herausgabe von (amerikanischen) Kundendaten.
Als weitere, aus ihrer Sicht positive, Folge sehen die US-Steuerbehörden den Umstand an, dass sich seitdem ca. 35.000 US-Steuerpflichtige freiwillig bei den Steuerbehörden gemeldet haben und etwa 5 Milliarden US-Dollar an Steuern nachgezhalten haben.
Steuerhinterzieher müssen schnell handeln: Finanzämter in NRW prüfen strafbefreiende Selbstanzeigen schärfer!
Finanzämter in Nordrhein-Westfalen zeigen sich zunehmend kritisch, was die Wirksamkeit von strafbefreienden Selbstanzeigen nach dem Ankauf von "Steuer-CDs" angeht. Es sind nunmehr Fälle bekannt geworden, in denen die Finanzämter strafbefreiende Selbstanzeigen "zurückgewiesen" haben, weil die Steuerhinterziehung bereits entdeckt war und der Steuerhinterzieher die Tatendeckung kannte oder damit rechnete. Konkret soll es sich dabei um Kunden der Credit Suisse Life Bermuda Ltd. handeln, welche Versicherungsmäntel zur Verschleierung von Kapitalerträgen benutzt haben sollen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung war den Steuerhinterziehern aufgrund Berichte in den Medien spätestens ab dem 11. Juli 2012 bekannt, dass die Steuerfahndung über entsprechende Daten-CDs verfügte.
Es zeigt sich erneut, dass unsere Empfehlung, dass sich potentielle Betroffene schnellstmöglich von einem Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafverteidiger beraten lassen sollten, berechtigt ist.
Hintergrund:
Eine strafbefreiende Selbstanzeige entfaltet dann keine Strafbefreiung, wenn ein sogenannter "Sperrgrund" eingetreten ist.
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