Cum-Ex: "Mastermind" ausgeliefert - Strafverhandlung im April
Am 25.02.2022 wurde der angebliche "Mastermind" der Cum-Ex-Geschäfte, Hanno Berger, von der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seitdem in einer hessischen Justizvollzugsanstalt. Am 12. April 2022 soll die Strafverhandlung vor dem Landgericht Wiesbaden beginnen. Am Landgericht Wiesbaden wurde bereits im März 2021 eine Strafverhandlung gegen Herrn Berger und zwei Mitangeklagte eröffnet, jedoch erschien Herr Berger nicht zur Verhandlung. Dies löste dann das Auslieferungsverfahren mit der Schweiz aus. Nicht nur für Herrn Berger, sondern auch für alle 1300 weiteren Tatverdächtigen wird dem Strafverfahren entscheidende Bedeutung zukommen: Sollte Herr Berger ein Geständnis ablegen, dann könnte dies die Verteidigung der anderen Tatverdächtigen erheblich belasten. NEU: Bereits am 04.04.2022 wird sich Herr Berger vor dem Landgericht Bonn in einer weiteren Cum-Ex-Anklage verantworten müssen. Zwischenzeitlich haben seine bisherigen Rechtsanwälte ihre Verteidigermandate niedergelegt. Laut Pressemitteilung wurde bereits in Pflichtverteidiger bestellt.Cum-Ex: 3,5 Jahre Haft für Bankmitarbeiter
Das Landgericht Bonn hat am 09.02.2022 einen ehemaligen Mitarbeiter einer Tochtergesesellschaft der Warburg Bank aus Hamburg wegen seiner Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahre verurteilt. Der Mitarbeiter wurde der Beteiligung an zwei Steuerhinterziehungstaten mit einem Schadensumfang in Höhe von insgesamt ca. 109 Millionen Euro schuldig gesprochen. Das Gericht hielt dem Mitarbeiter "zu Gute", dass er im Laufe der Strafverhandlung ein umfassendes Geständnis ablegt hatte. Seine Rechtfertigung, dass ihm die Strafbarkeit der Geschäfte nicht bewusst gewesen sei und er "nur" ein ungutes "Bauchgefühl" bei der Durchführung der Geschäfte gehabt hätte, ließ das Gericht dagegen nicht gelten. Für die ca. 1.300 Beschuldigte in den weiteren Ermittlungsverfahren wird der Verfahrensablauf und der Verfahrensausgang wohl eine Neubewertung der bisherigen Verteidigungsstrategie sein.Cum-Ex: (Teil)Geständnis von Warburg Mitarbeiter - Zahl der Ermittlungsverfahren erhöht
In dem aktuellen Strafprozeß vor dem Landgericht Bonn gegen einen ehemaligen leitenden Mitarbeiter der Risikoabteilung einer WARBURG Tochtergesellschaft hat sich eine überraschende Wende vollzogen: Nachdem der Angeklagte bisher jedes Fehlverhalten abgestritten hatte, teilte er nunmehr in einer persönlichen Erklärung mit, dass er die getätigten Cum-Ex-Geschäfte für "falsch" halte und seine Mitarbeit an diesen Geschäften bedaure. Aus persönlichem Ehrgeiz, aber primär aus Angst um seine berufliche Zukunft habe er persönliche Bedenken bei Seite geschoben. Dies ist das erste Geständnis eines Mitarbeiters aus dem Bereich der WARBURG Gruppe und dürfte erhebliche Folgen für die Prozeßtaktik der übrigen Beschuldigten haben. Ferner wurde kürzlich bekannt, dass allein in Köln nunmehr über 1.300 Cum-Ex-Ermittlungsverfahren anhängig sind. Weitere Ermittlungsverfahren werden u.a. von der Staatsanwaltschaft Frankfurt und Wiesbaden geführt.Verluste der Verluste bei Kapitaleinkünften
Wir streiten gerne mit dem Finanzamt. Der Steuerstreit macht insbesondere dann Spaß, wenn grundsätzliche Überlegungen zu Anrechenbarkeit einer Ausgabe zur Debatte stehen. Die Finanzverwaltung beruft sich zur Negierung der Abzugsfähigkeit einer Ausgabe auf gesetzliche Regelungen, oder, wenn das nicht hilft, auf BMF – Schreiben; zur Not wird der Einwand der Missbräuchlichkeit der Nutzung der gesetzlichen Regelungen aufgerufen. Ist dieser Streit beendet und die Abzugsfähigkeit der Ausgabe bejaht, so wird diese Abzugsfähigkeit gelegentlich wieder in Frage gestellt, weil es sich ja um (angesammelte) Verluste handelt. Diese ursprünglich akzeptierten Verluste sollen dann doch nicht mehr geltend gemacht werden dürfen. Die Richtigkeit dieser Argumentation der Finanzverwaltung ist oft nicht einfach zu beantworten. Steuerrechtlich gibt es eine Vielzahl von Argumenten und Argumentationsebenen, die nachfolgend in einem groben Überblick dargestellt werden. Gefährlich wird es für einen Mandanten, wenn die Steuerverwaltung in einem Sachverhalt nicht nur die falsche steuerrechtliche Verhaltensweise sieht, sondern auch die strafrechtlich zu beurteilende Verhaltensweise erkennen will. Dann ist die Auseinandersetzung sowohl steuerrechtlich vor den Finanzgerichten als auch vor den Strafgerichten zu führen.Zu diesem Dauerbrenner der letzten Jahre haben wir versucht, Ihnen einen kurzen Überblick über den aktuellen Diskussionsstand zu geben. Den ganzen Aufsatz finden Sie HIER.Schweizer Gericht stimmt Auslieferung des „Mastermind“ der Cum-Ex-Geschäfte zu
Der von der deutschen Staatsanwaltschaft als „Mastermind“ der Cum-Ex-Geschäfte angesehene Ex-Steueranwalt Hanno B. wird höchst wahrscheinlich von der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert. Unter dem Eindruck von Durchsuchungsmaßnahmen in Deutschland hatte er sich Ende 2012 die Schweiz begeben. Mitte 2021 nahmen ihn die Schweizer Behörden aufgrund zweier Auslieferungsersuchen der deutschen Staatsanwaltschaft in Auslieferungshaft. Gegen den Beschluss der Schweiz ihn nach Deutschland auszuliefern legte er Beschwerde ein. Diese Beschwerde wurde am 20.12.2021 von dem zuständigen Schweizer Gericht in einer 51-seitigen Begründung zurückgewiesen. Sämtliche Argumente des Ex-Steueranwalts wies das Bundesstrafgericht in Bellinzona -mit zum Teil recht harschen Worten- zurück. Zwar kann auch gegen diesen Entscheid noch vorgegangen werden, jedoch sind in der Praxis die Erfolgsaussichten sehr gering. Obwohl Herr B. über die Jahre die Rechtmäßigkeit seiner Steuergestaltungen betont hat, könnte es möglich sein, dass er dennoch in Gerichtsverfahren in Deutschland den Weg einer Verständigung sucht und damit die übrigen Beschuldigten in schwere Bedrängnis bringt - für diese dürfte daher ein rechtzeitige anwaltliche Beratung angezeigt sein.Weitere Beiträge...
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