Österreich und Luxemburg geben Widerstand auf: EU - grenzüberschreitende Beitreibung von Steueforderungen

Die Finanzminister der EU haben heute der geänderten Version der EU-Richtlinie betreffend die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Steuerrückständen (Richtlinie 76/308/EWG, sog. Beitreibungsrichtlinie)zugestimmt.



Die Überarbeitung bzw. Ergänzung der Richtlinie war schon seit längerer Zeit diskutiert worden, jedoch verweigerten Österreich und Luxemburg ihre Zustimmung. Diese beiden Länder wollen eine Änderung einer anderen EU-Richtlinie, nämlich der EU-Zinsrichtlinie, erreichen - und zwar indem sie komplett ihre Zustimmung zu diversen anderen Richtlinien, in diesem Fall zur Beitreibungsrichtlinie, verweigerten. Von dieser Totalblockade sind Österreich und Luxemburg nunmehr abgegangen.
Eine Änderung der EU-Zinsrichtlinie erstreben Österreich und Luxemburg deshalb, weil dort vorgesehen ist, dass es unter bestimmten Bedingungen (Abschluss von Betrugsbekämpfungsabkommen mit der Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Andorra und Monaco) zu einem automatischen Informationsaustausch kommen soll. Da der Abschluss der Betrugsbekämpfungsabkommen mit den bezeichenten Staaten in greifbare Nähe rückt, wollen Österreich und Luxemburg die Zinsrichtlinie ändern, bevor es, aus ihrer Sicht, zu *spät* ist.

Europäische Rat, Treffen am 19.01.2010 in Brüssel

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

Suche