Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zum neuen Personengesellschaftsrecht

Die Bundesregierung hat am 20.02.2021 den Gesetzesentwurf für ein neues Personengesellschaftsrecht verabschiedet. Der Gesetzesentwurf geht nun an den Bundesrat. Der Gesetzesentwurf sieht erhebliche Veränderungen des Personengesellschaftsrechts vor. Insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft) soll nunmehr eindeutige Regelungen hinsichtlich ihrer Rechtsfähigkeit erhalten. Vollkommen neu sind auch die Regelungen über die Möglichkeiten zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen - diese Neuregelung erstreckt sich auf alle Personengesellschaften, also auch auf die OHG und die Kommanditgesellschaft. Die Neuregelungen stellen die größter Reform des Personengesellschaftsrecht in den letzten 100 Jahren dar. Es bleibt aber abzuwarten, ob der Gesetzesentwurf im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat nicht erheblichen Veränderungen erfährt.

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