Geldwäschestrafbarkeit massiv ausgeweitet
Der Bundestag hat 11.02.2021 eine Änderung des Geldwäscheparagraphen § 261 StGB beschlossen. Damit einher ging eine Änderung der Bestimmung über die Einziehung von Vermögen. Die Änderungen sind äußerst weitreichend: Erfasste die Geldwäsche bisher nur bestimmte (schwere) Vortaten, so kann nun jede rechtswidrige Tat eine taugliche Vortat darstellen (all crime Ansatz). Für die Zukunft heißt dies: Wer leichtfertig die Augen davor verschließt, dass sein Vertragspartner ihm Gegenstände aus einer rechtwidrigen Tat zum Kauf anbietet oder mit entsprechendem Geld ein Geschäft abschließen will macht sich selber strafbar. Damit einher geht die Gefahr, dass die Vermögenswerte "entschädigungslos" eingezogen werden. Vor der Abstimmung des Bundestages wurde von Rechtsanwälten und Professoren vor den Gefahren einer solchen "uferlosen" Bestimmung gewarnt, der Bundestag hat sich hiervon jedoch nicht umstimmen lassen.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
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