Zu geringe Strafe bei Steuerhinterziehung: BGH hebt Urteil auf

2 Jahre auf Bewährung + EUR 500.000,-- Geldauflage bei einem Steuerschaden von ca. EUR 6 Mio – das war dem Bundesgerichtshof deutlich zu gering! In einem am 02.05.2019 veröffentlichten Urteil hat der BGH daher das Urteil des Landgerichts aufgehoben und zur Festsetzung einer neuen (höheren!) Strafe an das Landgericht zurückverwiesen. Der sehr vermögenden Täter hatte über Jahre Zinseinkünfte in sechsstelliger Höhe pro Jahr nicht in seiner Steuererklärungen angegeben. Insgesamt entstand aufgrund der Verschleierung mittels verschachtelter, ausländischer Briefkastenfirmen sogar ein „Gesamtschaden“ von EUR 16 Mio. Zwar hat der Täter den Schaden komplett(!) ausgeglichen, dennoch hielt der BGH die Strafe für zu gering und legte auch auf mehreren Seiten dar, dass dem Täter keine gesetzlichen Milderungsgründe zu Gute kommen. An zwei Stellen weist der BGH ausdrücklich darauf hin, dass „keine ungerechtfertigte Begünstigung des [Steuerhinterziehers] mit Bereicherungsvorsatz gegenüber sonstigen Tätern eintreten darf“. Das Urteil des BGH ist als nochmaliger Hinweis an die unteren Instanzgerichte zu verstehen, dass der BGH im Bereich der Steuerhinterziehung härtere Strafen „erwartet“.

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