Auslieferung aus der Schweiz wegen Steuerhinterziehung
Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Revision von Hanno Berger gegen seine erste Verurteilung wegen Cum-Ex-Geschäften verworfen. Im Rahmen dieses Beschlusses äußerte sich der BGH auch zu der Auslieferung von Hanno Berger aus der Schweiz: Dorthin war Hanno Berger 2012 „geflüchtet“ und (erst) Mitte 2021 festgenommen und 2022 nach Deutschland ausgeliefert worden. Allerdings liefert die Schweiz nicht wegen (einfacher) Steuerhinterziehung aus. „Daher“ argumentierten die Schweizer Gerichte, dass die Taten des Hanno Berger in der Schweiz als „qualifizierter Betrug“ einzustufen wären und damit nicht nur als „einfache Steuerhinterziehung“. Damit wäre das Verhalten von Hanno Berger nach Sicht der Schweizer Gerichte auch dort strafbar gewesen und somit wurde die Auslieferung auf Grundlage des Prinzips der „beiderseitigen Strafbarkeit“ bewilligt. In Deutschland argumentierte Berger nun dahin, dass deshalb in Deutschland seine Verurteilung nicht wegen Steuerhinterziehung erfolgen könne, denn dies würde der Schweizer Auslieferungsentscheidung widersprechen. Der BGH wies diese Argumentation nun zurück: Es sei unerheblich, wie die Schweizer Gerichte nach ihrem Rechtssystem die Taten von Berger beurteilt hätten, entscheidend sei, dass die Schweiz die Taten -wären sie in der Schweiz gegenüber dem Schweizer Fiskus erfolgt- als strafbar eingestuft haben. Dass nach Schweizer Strafrecht hier ein qualifizierter Betrug anzunehmen sei, nach deutschem Strafrecht jedoch eine schwere Steuerhinterziehung sei für das Auslieferungsverfahren unerheblich. Die Entscheidung der Schweiz und des BGH geben Fingerzeige für den zukünftigen Auslieferungsverkehr zwischen Schweiz und Deutschland im Bereich der Steuerhinterziehung.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten
- Hin-und-Her: BFH hält Säumniszuschläge für verfassungsgemäß
- Auslieferung aus der Schweiz wegen Steuerhinterziehung
- § 153 AO - Korrekturpflicht nach Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht
- MOPEG – Das neue Gesellschaftsrecht der Personengesellschaft