BGH zur Einziehung von Vermögen bei Steuerhinterziehung
Nach der Reform der Vermögensabschöpfung im Strafrecht im 2017 häufen sich nunmehr die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu diesem Themenbereich. So hat der BGH am 11.07.2019 entschieden, dass eine Vermögensabschöpfung bei Hinterziehung von Tabaksteuer nur dann rechtmäßig ist, wenn das Vermögen des Täters durch die Steuerhinterziehung tatsächlich "vermehrt" wurde: "Der Einziehung unterliegender wirtschaftlicher Vorteil liegt bei einer Hinterziehung von Tabaksteuer nur vor, soweit sich die im Wert der Tabakwaren verkörperte Steuerersparnis im Vermögen des Täters widerspiegelt." Die Einziehung knüpft an einen DURCH die Tat tatsächlich beim Täter eingetretenen Vermögensvorteil an und verlangt damit mehr als die bloße Tatbestandserfüllung. Offene Steuerschulden begründen NICHT stets über die Rechtsfigur der ersparten Aufwendungen einen Vorteil im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB. Maßgeblich bleibt immer, dass sich ein Vorteil im Vermögen des Täters widerspiegelt. NUR DANN hat der Täter durch die ersparten (steuerlichen) Aufwendungen auch wirtschaftlich etwas erlangt. Zu unterscheiden ist dies von der 2. Tatbestandalternative, nämlich wenn der Täter FÜR die Straftat/Steuerhinterziehung etwas erlangt hat, z.B. der Fahrer des Zigaretten-Schmuggel-LKWs erhält pro Fahrt EUR 1.000,--. Diese EUR 1.000,-- hat er FÜR die Steuerhinterziehung erlangt und diese unterliegen der Einziehung.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.
Suche
Meistgelesen Beiträge
- Steuer-Symposium in Berlin: Die deutsche Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen
- BGH: 10jährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung auch "rückwirkend" anwendbar
- Steueroasen-CD: Deutschland bekommt nun doch die Daten
- Steuerfahndung NRW: 200 "Schweiz"-Selbstanzeigen im Monat
- Bankgeheimnis: Liechtenstein knickt ein
Die neuesten Beiträge
- Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers
- Coronahilfen/Überbrückungshilfen und Subventionsbetrug
- Gesellschafter-Geschäftsführer und Sozialversicherung
- Verjährung im Steuer(straf)verfahren--Prüfungspflicht des Finanzgerichts
- BFH: Alte elektr. Kasse berechtigt nicht immer zur Schätzung
- Auskünfte über ausländische Konten verfassungsgemäß
- Keine vGA bei unklaren Einzahlungen des GmbH-Geschäftsführers
- Cum Ex erneut vor Verfassungsgericht
- NRW: Zentrale Steuerfahndungsbehörde nimmt Arbeit auf
- Internationales Steuerstrafrecht - Festschriftsbeitrag für Prof. Dr. Frotscher
- BGH: Vermögensabschöpfung auch bei verjährten Straftaten
- Hin-und-Her: BFH hält Säumniszuschläge für verfassungsgemäß
- Auslieferung aus der Schweiz wegen Steuerhinterziehung
- § 153 AO - Korrekturpflicht nach Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht
- MOPEG – Das neue Gesellschaftsrecht der Personengesellschaft