Cum/Ex-Verfahren: Erster Beschuldigter in U-Haft
In dem hinlänglich bekannten Cum/Ex-Verfahren ist zum ersten Mal ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen worden. Nach Presseberichten wurde bestand die Befürchtung, dass sich der Beschuldigte in das Ausland absetzen könnte. Derzeit wird vor dem Landgericht Bonn der erste Strafprozess zu Cum/Ex-Geschäften geführt. Zwei ehemalige Fonds- und Finanzmanager aus Großbritannien sind der Beteiligung an tausenden Cum/Ex-Geschäften im Umfang von hunderten Millionen Euro beschuldigt. Die damals in London tätigen Angeklagten haben die Vorwürfe eingeräumt und umfangreich ausgesagt. In ihren Aussagen haben sie unter anderem auch mehrere Banken und Steuerberater der Mithilfe beschuldigt. Insgesamt sollen bundesweit gegen ca. 400 weitere Beschuldigte Ermittlungsverfahren geführt werden. Nachdem mit der ersten Festnahme nun der "Damm gebrochen" scheint, dürfte sich die Frage stellen, ob auch nun auch noch andere Beschuldigte "vorsorglich" in U-Haft genommen werden, da im Fall einer Verurteilung mehrjährige Haftstrafen zu erwarten sind. Beschuldigte/Betroffene sollten sich daher um fachkundige Beratung durch Fachanwälte für Steuerrecht bemühen, um den Vorwürfen auf "steuerlicher" Ebene zu begegnen.Steuerrecht "aus dem Leben"
Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des
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