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Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Alter Militärring 10
50933 Köln

Tel.: +49 (0) 2 21/940 21 00


KORTS - Fachanwälte für Steuerrecht in Köln - Steuerstrafrecht

Seit rund 20 Jahren beraten wir unsere Mandanten als älteste deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf dem Gebiet des Steuerrechts. Im Steuerrecht sind wir hoch spezialisiert. Unsere Kanzlei ist, wie die vielen Vorträge und Veröffentlichungen zeigen, immer nah an den aktuellen Themen des Steuerrechts. Steuerrecht ist vielfältig verwoben mit den Gebieten des Wirtschaftsrechts.

Daher war es unsere konsequente Entscheidung, die Rechtsgebiete sicher zu beherrschen, die der Unternehmer untrennbar mit den steuerrechtlichen Themen verbindet. Unsere Kompetenz erstreckt sich aus diesem Grund auf alle Gebiete des nationalen wie des internationalen Steuerrechts. Im Einzelnen verweisen wir auf die Darstellung unseres Beratungsprofils.

 

Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen über mehrjährige praktische Erfahrung und sind als „Fachanwalt für Steuerrecht“/“Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ oder „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ qualifiziert. Für ihre Tätigkeit im Steuerstrafrecht haben unsere Rechtsanwälte zusätzliche Fortbildungen zum „Steuerstrafverteidiger“ absolviert. Weitere internationale akademische Abschlüsse wie zum Master of Business Administration (MBA), Master of International Taxation (M.I.Tax) oder zum Master of Laws (LL.M.) befähigen unsere Rechtsanwälte zur Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate. Das Wichtigste ist für Sie, dass wir persönlich für Sie da sind; keine zwischengeschalteten Associates oder Legal clerks verlangsamen den Kommunikationsweg.

 

Stetes Ziel und Richtschnur unserer Tätigkeit ist das Mandanteninteresse. Um dieses optimal zu erfassen, stimmen wir uns bei unserer Arbeit eng mit unseren Mandanten und deren vertrauten Beratern ab. Wir arbeiten gerne mit den Kollegen von der „Second Opinion“ bis hin zur Mandatsverantwortung zusammen.

 


 

Aktuelle Nachrichten aus dem Steuerrecht:

 

Schiedsrichter im Gesellschafterstreit – Verbindung von rechtlicher und steuerlicher Kompetenz

In einem aktuellen Schiedsverfahren zwischen Gesellschaftern einer Steuerberaterkanzlei wurde ich als Schiedsrichter nach der DIS-Schiedsordnung (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit) berufen. Ausschlaggebend für die Wahl waren meine langjährige Erfahrung in gesellschaftsrechtlichen Konflikten sowie mein steuerrechtliches Know-how – eine Kombination, die gerade im Kontext von Kanzleistrukturen entscheidend ist. Das Verfahren konnte erfolgreich und einvernehmlich abgeschlossen werden. Solche Verfahren bieten gegenüber klassischen Gerichtsprozessen häufig Vorteile: Diskretion, Flexibilität und eine zügige Klärung des Konflikts. Meine Tätigkeit als Schiedsrichter ergänzt meine Arbeit als Prozessanwalt ideal – denn sie schärft den Blick für Lösungen, die tragfähig, durchsetzbar und praxisnah sind. Ihr Nutzen: **Strukturierte Konfliktlösung bei Gesellschafterstreitigkeiten **Einbindung steuerlicher Aspekte in gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen **Vertrauliche Klärung durch Schiedsverfahren oder anwaltliche Moderation **Zielgerichtete Vertretung – auch vor ordentlichen Gerichten Sprechen Sie mich an, wenn Sie einen neutralen Dritten oder rechtlichen Beistand bei innergesellschaftlichen Spannungen suchen – gerade in sensiblen Konstellationen wie Partnerschaften, Kanzleien oder Familiengesellschaften. **Ihr Sebastian Korts**

Gesellschafterstreit – Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!

Ihr Unternehmen, Ihr Lebenswerk und erhebliche finanzielle Werte stehen auf dem Spiel. In Gesellschafterstreitigkeiten entscheidet oft die Schnelligkeit über den Ausgang. Wer frühzeitig die richtigen Schritte einleitet, hat die besten Chancen, den Konflikt für sich zu entscheiden. Besonders häufig eskalieren diese Streitigkeiten in einstweiligen Verfügungsverfahren, die mit hoher Geschwindigkeit geführt werden. In diesen Situationen zählt jedes Detail. Wer schneller reagiert, setzt die Weichen für den gesamten Verlauf des Konflikts. Warum wir? Seit über 20 Jahren sind wir auf Gesellschafterstreitigkeiten und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Gesellschaftsrecht kombinieren tiefgehende rechtliche Expertise mit erprobten Strategien aus der Praxis. Wir wissen, wie diese Verfahren wirklich laufen – und wie man sie gewinnt. Unser Erfolgsgeheimnis: ✅ Schnelles & gezieltes Vorgehen – Zeit ist Ihr größter Gegner. ✅ Strategische Weitsicht – Wir denken voraus und nicht nur kurzfristig. ✅ Pragmatische Lösungen – Verhandlung oder Prozess? Wir wählen den besten Weg. Die gesetzlichen Regelungen sind oft vage und lassen viel Spielraum für Interpretationen. Hier zählt Erfahrung – und wir wissen, welche Schritte wann entscheidend sind. Ihr Vorteil: Klare Strategie, entschlossenes Handeln Wir verstehen, dass Gesellschafterkonflikte nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Dimensionen haben. Deshalb entwickeln wir für Sie eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre Ziele konsequent verfolgt – mit dem klaren Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen. Handeln Sie jetzt – lassen Sie sich nicht in die Defensive drängen! Vereinbaren Sie noch heute ein Erstgespräch und sichern Sie Ihre Position.

Ihr starker Partner im Gesellschafterstreit – Erfahren, durchsetzungsstark, erfolgreich

Gesellschafterstreitigkeiten sind oft existenziell – es geht um Ihr Unternehmen, Ihr Lebenswerk und erhebliche finanzielle Konsequenzen. In solchen Auseinandersetzungen entscheidet nicht selten die Schnelligkeit des Handelns über den Ausgang des Verfahrens. Wer sich frühzeitig anwaltlich beraten lässt und strategisch klug agiert, verschafft sich einen entscheidenden Vorteil. Besonders häufig werden Gesellschafterstreitigkeiten in sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren ausgetragen. Diese Verfahren sind von hoher Dynamik geprägt und erfordern ein schnelles, gezieltes Vorgehen. Hier zählt jedes Detail – wer schneller reagiert, kann oft die Weichen für den gesamten weiteren Verlauf des Konflikts stellen. Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren auf Gesellschaftsrecht und Gesellschafterstreit spezialisiert. Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und verfügen nicht nur über umfassendes theoretisches Wissen, sondern auch über langjährige, praktische Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten. In zahlreichen Fällen haben wir erstklassige Ergebnisse erzielt – sei es durch geschickte Verhandlungsführung oder konsequente gerichtliche Maßnahmen. Ein weiteres Problem in Gesellschafterstreitigkeiten ist die unbestimmte und allgemeine gesetzliche Regelung. Die gesetzlichen Vorgaben lassen viel Spielraum für Interpretationen, weshalb es entscheidend darauf ankommt, zu wissen, wie solche Verfahren in der Praxis gehandhabt werden. Erfolg hat hier nur, wer über das nötige Praxiswissen verfügt und genau weiß, welche Schritte wann eingeleitet werden müssen. Wir wissen, dass Gesellschafterkonflikte nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Dimensionen haben. Deshalb entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre individuellen Ziele konsequent verfolgt. Unsere Expertise ermöglicht es uns, schnell und effektiv zu handeln – mit dem klaren Ziel, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Durchsetzungskraft. Kontaktieren Sie uns, um sich frühzeitig rechtlich abzusichern und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.

Insolvenzhaftung des ehemaligen GmbH-Geschäftsführers

Seit Jahrzehnten ist die Auswechselung des GmbH-Geschäftsführers kurz vor dem Eintritt der Insolvenz sehr beliebt. Diese Übertragung des Geschäftsführeramtes auf einen neuen Geschäftsführer soll natürlich die erheblichen Haftungsrisiken des bisherigen Geschäftsführers bis zum „offiziellen“ Eintritt der Insolvenz eliminieren. Unstrittig haftet der alte Geschäftsführer noch für die während seiner Amtszeit verursachten Schäden. Wie der Bundesgerichtshof jedoch in einer Entscheidung aus Juli 2024 betont, kann der alte Geschäftsführer auch noch für die Schäden haften, die nach seinem Ausscheiden entstehen: Entscheidend ist nämlich, wann das erste Mal ein Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen. Fällt der Zeitpunkt (noch) in die Amtszeit des alten Geschäftsführers, so hat er mit dem Versäumen der Antragstellung den „Grundstein“ für alle folgenden Schäden gelegt. Die Bestellung eines neuen Geschäftsführers unterbricht diesen Zurechnungszusammenhang nicht. Unsere Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahre auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts tätig und berät Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter gerne in entsprechenden Konfliktlagen.

Steuerrecht "aus dem Leben"

Steuerrecht ist in der konkreten Anwendung superspannend. Für Interessierte (nicht nur Kollegen) haben wir eine sytematische Zusammenstellung des

- Steuerstrafrechts
- Internationalen Steurrechts
- Steuerstrafrechts in Wirtschaftsdelikten
- Steuerstrafrechts im Bereich der Prostitution
zusammengestellt.

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News der Arge Steuerrecht


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  • Im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz war vorgesehen, die Übermittlung von Schriftsätzen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu untersagen. Nachdem dieser absurde Vorschlag im Sommer nach Protesten zunächst aus dem Entwurf entfernt worden war, hat der Bundestag im Oktober überraschend eine angepasste Gesetzesfassung beschlossen, die erneut ein entsprechendes „Verbot“ enthält (§ 87a AO-Entwurf). Der Steuerrechtsausschuss des DAV hat daran bereits deutliche Kritik geübt – dem hat sich der Steueranwaltstag der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht jetzt mit einer Resolution angeschlossen und den Gesetzgeber zum Einschreiten aufgefordert.

  • Der DAV begrüßt vom Grundsatz her den Referentenentwurf zum Wachstumschancengesetz, mit dem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert, Impulse für dauerhafte Investitionen gesetzt und das Steuerecht vereinfacht werden sollen. Aus anwaltlicher Sicht weist dieser auf vier problematische Regelungen hin.

  • § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.

  • Der Ehegatte nutzt seinen Miteigentumsanteil nach dem Auszug aus dem Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, wenn der geschiedene Ehepartner und das gemeinsame minderjährige Kind weiterhin dort wohnen.

  • Liegen keine vom Gutachterausschuss ermittelten Vergleichspreise vor, kann sich der Vergleichspreis nach § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben.